Gut ankommen trotz Verspätung: Die Mobilitätsgarantie NRW

Flexibel mobil sein, bedeutet auch, im Notfall schnell auf ein anderes Verkehrsmittel umsteigen zu können. Dafür gibt es die Mobilitätsgarantie NRW.

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Wer will schon am zugigen Bahnsteig auf den verspäteten Regionalexpress warten? Oder an der Bushaltestelle stundenlang im Regen stehen? Bei Verkehrsstörungen mit hohen Verspätungen oder Verbindungsausfällen können Busse und Bahnen gegen das Auto nur dann punkten, wenn sie ihren Kund*innen kurzfristig Alternativen bieten. Flexible Mobilität ist gefragt. Das haben die Partner im NRW-Nahverkehr bereits im Jahr 2010 erkannt, als sie die Mobilitätsgarantie NRW als besondere Serviceleistung im Rahmen des NRW-Tarifs einführten.

Diesen Service bietet die Mobilitätsgarantie NRW

Die Mobilitätsgarantie NRW garantiert eine pünktliche Abfahrt. Verspäten sich Bus und Bahn an der Einstiegshaltestelle um 20 Minuten oder mehr, können Fahrgäste an größeren Bahnhöfen direkt in einen IC/EC/ICE umsteigen. Darüber hinaus können sie auch ein Taxi oder ein Sharing-Angebot nutzen. Dann haben sie 14 Tage Zeit, einen Erstattungsantrag beim zuständigen Verkehrsunternehmen zu stellen. Die Kosten für das Fernverkehrsticket werden komplett erstattet. Für das Taxi oder das Sharing-Angebot beträgt die Erstattungssumme tagsüber bis zu 30 Euro pro Person. Bei Fahrten zwischen 20 Uhr abends und 5 Uhr werden bis zu 60 Euro pro Person übernommen.

Info

So funktioniert die Mobilitätsgarantie NRW

Alle Informationen zur Nutzung der Mobilitätsgarantie, der Erstattungsantrag zum Download und die Adressen der zuständigen Verkehrsunternehmen findest du hier.

Eine landesweit freiwillige Garantieleistung

Die Mobilitätsgarantie NRW sieht einen unmittelbaren, an der konkreten Verspätungssituation orientierten Ausgleich für die Fahrgäste vor. Deshalb greift sie auch nicht bei Verspätungen während der Fahrt. Eine Rückerstattung von Ticketkosten ist ebenfalls nicht möglich – anders als bei Leistungen nach dem Fahrgastrechtegesetz. Denn die Mobilitätsgarantie NRW unterliegt nicht dem EU-Recht. Die mehr als 100 Verkehrsunternehmen im NRW-Nahverkehr leisten sie freiwillig für ihre Fahrgäste. Nur bei Streiks, Unwettern und Naturgewalten sowie Bombendrohungen und -entschärfungen können sie die Garantie nicht übernehmen. Das ist so auch in den landesweiten Beförderungsbedingungen festgehalten. Damit haben Kund*innen mit Tickets aus einem Verbund- oder dem NRW-Tarif eine klar definierte Rechtsgrundlage für die Nutzung der Mobilitätsgarantie NRW. Mit dieser verbrieften Kundengarantie ist der NRW-Nahverkehr übrigens bundesweit ein Vorreiter.

So oft nutzen Fahrgäste die Mobilitätsgarantie NRW

Kund*innen im NRW-Nahverkehr wissen die Mobilitätsgarantie NRW zu schätzen. Das zeigen die Nutzungszahlen, die zuletzt für den NRW-Tarifreport 2019/2020 erhoben wurden. Im Jahr 2019 wurden knapp 20.000 Anträge eingereicht, die Erstattungssumme belief sich auf gut 460.000 Euro. Hier einige Eckdaten:

  • Etwa 90 Prozent der eingehenden Anträge werden bewilligt.
  • Bei rund 84 Prozent der Anträge sind die Bedingungen der Mobilitätsgarantie NRW vollständig erfüllt.
  • Bei circa 6 Prozent der Anträge wird die Mobilitätsgarantie aus Kulanz gewährt.
  • Etwa 10 Prozent der Anträge werden abgelehnt, oft aufgrund von Verwechselungen mit den nationalen Rechten im Eisenbahnverkehr.
  • Rund 55 Prozent aller Anträge entfallen auf den Schienenpersonennahverkehr (SPNV), 45 Prozent auf U-​Bahn, Stadtbahn, Straßenbahn und Bus (ÖSPV).
  • Der Großteil der Erstattungen erfolgt über die Taxiregelung, nur etwa 10 Prozent über Fernverkehrszüge.
  • Etwa 30 Prozent der Anträge auf Erstattung der Taxi-​Kosten fallen in der Nacht zwischen 20 und 5 Uhr an. Der höhere Erstattungsanspruch in der Schwachverkehrszeit gewährt den Kund*innen nicht nur Kompensation, sondern Weiterfahrt. 

Die Leistungen der Mobilitätsgarantie NRW wurden seit 2010 regelmäßig ausgebaut und verbessert. Zuletzt 2020 wurden die Erstattungssummen angehoben. Außerdem ist es seitdem auch möglich, Sharing-Angebote im Rahmen der Garantie zu nutzen. Nächster Schritt ist die Entwicklung eines Online-Tools für den digitalen Erstattungsantrag. Damit wird die Nutzung der Mobilitätsgarantie NRW noch kundenfreundlicher.