FAQ und
Down­loads

Fra­gen, Ant­wor­ten und In­fo­ma­te­ri­al

Hier fin­dest du die am häu­figs­ten ge­stell­ten Fra­gen und hilf­rei­che Down­loads nach The­men sor­tiert. Kli­cke ein­fach auf das Thema und du er­hältst die ent­spre­chen­de Ant­wort oder Datei.

Ti­ckets und Ta­ri­fe

Was ist eezy.nrw?

eezy.nrw ist ein elek­tro­ni­scher Tarif (eTa­rif), der mit­tels einer App übers Smart­phone nutz­bar ist. Mit eezy.nrw wird Bus- und Bahn­fah­ren noch ein­fa­cher. Dabei wird der Preis für die zu­rück­ge­leg­te Stre­cke auf Basis der Luft­li­nie zwi­schen Start und Ziel di­gi­tal be­rech­net.

Mit eezy.nrw checkst du via Smart­phone beim Ein­stieg in Bus oder Bahn ein und beim Aus­stei­gen wie­der aus. Der Ti­cket­preis für die Fahrt be­rech­net sich ganz ein­fach aus einem fixen Grund­preis und den Luft­li­ni­en­ki­lo­me­tern zwi­schen Start und Ziel und wird über die je­wei­li­ge Mobilitäts-​App ab­ge­rech­net.

eezy.nrw rich­tet sich zum Start ins­be­son­de­re an Ge­le­gen­heits­nut­zer*innen von Bus und Bahn.

Hier er­fährst du mehr über eezy.nrw und fin­dest wei­te­re Ant­wor­ten auf häu­fi­ge Fra­gen.

Was ist das Deutsch­land­ti­cket und wo kann ich es kau­fen?

Mit dem Deutsch­land­ti­cket fährst du für ma­xi­mal 49 Euro pro Monat im Nah­ver­kehr durch ganz Deutsch­land – mit allen Bus­sen, Stra­ßen­bah­nen, Stadt-​ und U-​Bahnen sowie S-​Bahnen, Re­gio­nal­bah­nen und Re­gio­nal­ex­pres­sen der 2. Klas­se. Du kannst das Deutsch­land­ti­cket be­quem als di­gi­ta­les Abo in der mobil.nrw App oder bei vie­len wei­te­ren An­bie­tern in NRW kau­fen. Au­ßer­dem bie­ten viele Ver­kehrs­un­ter­neh­men und Ver­bün­de das Ti­cket auch als Chip­kar­te an.

Wei­te­re Infos zum Deutsch­land­ti­cket, bei­spiels­wei­se zu Er­mä­ßi­gun­gen oder Mit­nah­me­re­ge­lun­gen, fin­dest du auf un­se­rer Un­ter­sei­te.

Wel­che Ti­ckets gibt es im NRW-​Tarif?

Der NRW-​Tarif ist der lan­des­wei­te Tarif für Nah­ver­kehrs­fahr­ten zwi­schen den Re­gio­nen des Lan­des Nordrhein-​Westfalen. Er bie­tet Ti­ckets für ein­zel­ne Fahr­ten, Ta­ges­ti­ckets, Wo­chen­ti­ckets, Mo­nats­ti­ckets und Jah­res­ti­ckets, au­ßer­dem An­schluss­ti­ckets für Kund*innen, die Zeit­kar­ten der nordrhein-​westfälischen Ver­kehrs­ver­bün­de nut­zen.

Was ist der Un­ter­schied zwi­schen Ver­bund­ti­ckets und den Ti­ckets im NRW-​Tarif?

Die Ver­bund­ti­ckets gel­ten in den je­wei­li­gen Re­gio­nen der Ver­kehrs­ver­bün­de Rhein-​Ruhr (VRR), Rhein-​Sieg (VRS), Aa­chen (AVV) und des West­fa­len­Ta­rifs. Der NRW-​Tarif gilt für lan­des­wei­te Nah­ver­kehrs­fahr­ten, die über die je­wei­li­gen Ver­bund­gren­zen füh­ren.

Wel­che Ti­ckets gibt es für Schü­ler*innen und Aus­zu­bil­den­de?

Die ein­zel­nen Ver­bund­ta­ri­fe – VRR, VRS, AVV und West­fa­len­Ta­rif – bie­ten Schüler-​Tickets und Azubi-​Tickets mit re­gio­na­ler Gül­tig­keit an. Im NRW-​Tarif gibt es für Schü­ler*innen das Schö­ner­Mo­nat­Ti­cket NRW Schü­ler bzw. das Schö­ner­Mo­nat­Ti­cket NRW Schü­ler Abo, die nur für lan­des­wei­te Nah­ver­kehrs­fahr­ten gel­ten. Aus­zu­bil­den­de kön­nen ihr re­gio­na­les Azubi-​Ticket mit dem NRWup­gradeA­zu­bi für lan­des­wei­te Fahr­ten er­gän­zen.

Wel­che Ti­ckets gibt es für Pend­ler*innen

Für Pend­ler*innen und Viel­fah­rer*innen bie­tet der NRW-​Tarif das Schö­ner­Mo­nat­Ti­cket NRW und das Schö­nes­Jahr­Ti­cket NRW an. Beide Ti­ckets gibt es auch im Abon­ne­ment als das Schö­ner­Mo­nat­Ti­cket NRW Abo und Schö­nes­Jahr­Ti­cket NRW Abo. Wer 60 Jahre alt und aktiv ist, nutzt das Schö­ne60Ti­cket NRW. Au­ßer­dem bie­ten die ein­zel­nen Ver­bund­ta­ri­fe – VRR, VRS, AVV und West­fa­len­Ta­rif – Job- und Mo­nats­ti­ckets an.

Wo finde ich Ti­cket­prei­se?

Die Preis­an­ga­ben für die Pau­schal­preis­ti­ckets des NRW-​Tarifs fin­dest du in un­se­ren Ti­cket­be­schrei­bun­gen sowie im Ta­rif­fol­der. Dazu ge­hö­ren nach­fol­gen­de Ti­ckets:

  • Schö­ne­Fahrt­Ti­cket NRW
  • Schö­ner­Tag­Ti­cket NRW Sin­gle
  • Schö­ner­Tag­Ti­cket NRW 5 Per­so­nen
  • Ein­fach­Wei­ter­Ti­cket NRW
  • Schö­nes­Jahr­Ti­cket NRW
  • Schö­ne60Ti­cket NRW
  • Schö­ne­Fe­ri­en­Ti­cket NRW
  • Fahr­rad­Ta­ges­Ti­cket NRW

Die Prei­se für die Re­la­ti­ons­preis­ti­ckets des NRW-​Tarifs – Schö­ne­Rei­se­Ti­cket NRW, An­schluss­Ti­cket NRW, Schö­ne­Wo­che­Ti­cket NRW und das Schö­ner­Mo­nat­Ti­cket NRW – wer­den stre­cken­be­zo­gen be­rech­net. Hier kannst du die Prei­se über un­se­re Fahr­plan­aus­kunft und den an­ge­schlos­se­nen Ta­rif­be­ra­ter er­mit­teln.  

Wo sind die Ti­ckets des NRW-​Tarifs er­hält­lich?

Die Ti­ckets des NRW-​Tarifs sind an allen DB- und VRR/Abellio-​Ticketautomaten, in den DB Rei­se­zen­tren in NRW sowie bei wei­te­ren Ei­sen­bahn­ver­kehrs­un­ter­neh­men in NRW er­hält­lich. Pau­schal­preis­ti­ckets sind in den Ver­kaufs­stel­len vie­ler wei­te­rer Ver­kehrs­un­ter­neh­men und teil­wei­se auch bei Bus­fah­rer*innen er­hält­lich.

Dar­über hin­aus gibt es viele Ti­ckets im Online-​Ticketshop der Deut­schen Bahn sowie als Han­dy­Ti­ckets über die Ac­counts der Ver­kehrs­ver­bün­de in NRW. Abo-​Tickets im NRW-​Tarif sind über die Ver­triebs­dienst­leis­ter DB Ver­trieb GmbH, ASEAG, OWL Ver­kehr GmbH und die Rhein­bahn er­hält­lich.

Schö­ner­Tag­Ti­cket NRW

Muss die Grup­pe beim Schö­ner­Tag­Ti­cket NRW 5 Per­so­nen von An­fang an zu­sam­men­fah­ren oder sind Zu­stie­ge mög­lich?

Grund­sätz­lich ist es mög­lich, dass ein­zel­ne Grup­pen­mit­glie­der an einer spä­te­ren Hal­te­stel­le zu­stei­gen. Al­ler­dings muss klar er­kenn­bar sein, dass diese zur Rei­se­grup­pe ge­hö­ren. Denn die Er­wei­te­rung und Ver­än­de­rung der Zu­sam­men­set­zung der Rei­se­grup­pe nach Fahrt­an­tritt ist nicht er­laubt, eben­so wenig wie die Wei­ter­ga­be be­reits ge­nutz­ter Schö­ner­Tag­Ti­ckets NRW 5 Per­so­nen. Je nach aus­ge­ben­dem Ver­kehrs­un­ter­neh­men ent­hält das Schö­ner­Tag­Ti­cket NRW 5 Per­so­nen ein Na­mens­feld, das bei meh­re­ren ge­mein­sam rei­sen­den Per­so­nen durch den*die Kund*in mit der längs­ten Rei­se­stre­cke in Druck­buch­sta­ben aus­ge­füllt wer­den muss. Auf Nach­fra­ge muss sich der*die Kund*in durch einen amt­li­chen Licht­bild­aus­weis aus­wei­sen kön­nen.

Kann ich mit dem Schö­ner­Tag­Ti­cket NRW das ganze Wo­chen­en­de durch­fah­ren?

Nein. Das Schö­ner­Tag­Ti­cket NRW Sin­gle und das Schö­ner­Tag­Ti­cket NRW 5 Per­so­nen gel­ten – wie der Name sagt – einen Tag lang. Al­ler­dings gilt der Tag immer bis zum so­ge­nann­ten Be­triebs­schluss und der ist je­weils bis 3.00 Uhr des Fol­ge­tags. Wer also ein Ti­cket für den Sams­tag kauft, kann damit noch nach Mit­ter­nacht am Sonn­tag bis 3.00 Uhr in der Frühe fah­ren.

Gilt das Schö­ner­Tag­Ti­cket NRW auch, wenn ich in an­de­re Bun­des­län­der oder in die Nie­der­lan­de fahre?

Das Schö­ner­Tag­Ti­cket NRW Sin­gle und das Schö­ner­Tag­Ti­cket NRW 5 Per­so­nen gel­ten in allen Bus­sen und Bah­nen des NRW-​Nahverkehrs. Bei Fahr­ten über die Lan­des­gren­zen hin­aus gibt es ei­ni­ge Son­der­re­ge­lun­gen. Diese sind im An­hang 1c zu den Ta­rif­be­stim­mun­gen für den NRW-​Tarif (siehe Down­loads) er­klärt.

Ein­fach­Wei­ter­Ti­cket NRW

Warum gibt es das An­schluss­Ti­cket NRW nicht mehr?

Um Fahr­ten über die Ver­bund­gren­zen hin­aus zu er­leich­tern, wurde zum 1.1.2021 der Gel­tungs­be­reich des Ein­fach­Wei­ter­Ti­ckets er­wei­tert. Nun dür­fen Fahr­gäs­te damit auch aus oder in das Ge­biet des West­fa­len­Ta­rifs fah­ren. Das An­schluss­Ti­cket NRW, das frü­her dafür be­nö­tigt wurde, hat also kei­nen Nut­zen mehr und wurde des­halb ab­ge­schafft. Hier fin­dest du nä­he­re In­for­ma­tio­nen zum Ein­fach­Wei­ter­Ti­cket NRW.

Wie sieht der Gel­tungs­be­reich des Ein­fach­Wei­ter­Ti­ckets NRW aus?

Das Ein­fach­Wei­ter­Ti­cket NRW darf im ge­sam­ten Gel­tungs­be­reich der Pau­schal­preis­Ti­ckets des NRW-​Tarifs ge­nutzt wer­den – also auch auf ei­ni­gen Stre­cken­ab­schnit­ten au­ßer­halb von NRW. Eine Über­sicht dazu fin­dest du im In­fo­por­tal.

Was ist der Un­ter­schied zwi­schen dem Ein­fach­Wei­ter­Ti­cket NRW und einem Anschluss-​ oder Zu­satz­ti­cket in mei­nem Ver­bund?

Das Ein­fach­Wei­ter­Ti­cket NRW er­wei­tert den Gül­tig­keits­be­reich eines vor­han­de­nen Zeit- oder Abo­ti­ckets für Fahr­ten zwi­schen den vier Ver­kehrs­ver­bün­den. Dar­über hin­aus bie­ten die vier Ver­bund­ta­ri­fe VRR, VRS, AVV und West­fa­len­Ta­rif ei­ge­ne Zusatz-​ oder An­schluss­ti­ckets an. Die­ses Ti­ckets er­wei­tern eben­falls den Gül­tig­keits­be­reich einer vor­han­de­nen Zeit­kar­te oder bie­ten wei­te­re Zu­satz­leis­tun­gen, aber sie gel­ten immer nur in­ner­halb des aus­ge­ben­den Ver­kehrs­ver­bun­des.

Sind An­schluss­fahr­ten auch noch mit Ver­bund­ti­ckets mög­lich?

Für Kund*innen mit einem ent­spre­chen­den Ba­sis­ti­cket ist das Ein­fach­Wei­ter­Ti­cket NRW für ver­bund­raum­über­grei­fen­de Fahr­ten zu­meist die güns­tigs­te Lö­sung. Da­ne­ben bie­tet sich in sel­te­nen Fäl­len das „An­sto­ßen von Ver­bund­ti­ckets“ an: Wer über eine Ver­bund­gren­ze fährt, braucht dabei je­weils ein gül­ti­ges Ti­cket für beide Ta­ri­fe. Die Gel­tungs­be­rei­che der bei­den Ti­ckets müs­sen in einem Punkt „an­sto­ßen” oder „über­lap­pen”. Au­ßer­dem muss si­cher­ge­stellt sein, dass das Ti­cket für den be­nach­bar­ten Ta­rif­raum ent­we­der be­reits vor Fahrt­an­tritt oder im Zug ent­wer­tet wer­den darf. 

Auf mei­nem Abo­ti­cket kann ich eine Per­son mit­neh­men: Wel­ches Ti­cket braucht diese Per­son, wenn wir ge­mein­sam über die Ver­bund­gren­ze fah­ren?

Rei­sen meh­re­re Per­so­nen im Rah­men einer Mit­nah­me­re­ge­lung zu­sam­men, so ist bei Vorlauf-​ oder An­schluss­fahr­ten für jede Per­son ein zu­sätz­li­ches Ein­fach­Wei­ter­Ti­cket NRW er­for­der­lich.

Mit wel­chen Ba­sis­ti­ckets kann ich das Ein­fach­Wei­ter­Ti­cket NRW nut­zen?

Diese Ti­ckets kannst du mit dem Ein­fach­Wei­ter­Ti­cket NRW kom­bi­nie­ren:

  • Zeit­fahr­aus­wei­se des VRR, VRS, AVV und West­fa­len­Ta­rifs: bei­spiels­wei­se Wo­chen­ti­ckets, Mo­nats­ti­ckets, Job­ti­ckets, Se­nio­ren­ti­ckets oder Schü­ler­ti­ckets
  • netzweit gül­ti­ge Kom­bi­Ti­ckets des VRR, VRS, AVV und West­fa­len­Ta­rifs
  • Re­la­ti­ons­preis­Ti­ckets des NRW-​Tarifs mit un­be­schränk­ter Fahr­ten­zahl: bei­spiels­wei­se das Schö­ne­Wo­che­Ti­cket NRW oder das Schö­ner­Mo­nat­Ti­cket NRW

Fahr­ten­pla­nung und Ti­cket­kauf

Wie plane ich eine Fahrt mit Bus und Bahn?

Mit un­se­rer Fahr­plan­aus­kunft kannst du jede Fahrt – ob täg­li­che Be­rufs­we­ge oder Aus­flü­ge mit Freun­den – schon im Vor­aus pla­nen. Dafür gibst du ein­fach in der Ein­ga­be­mas­ke die ge­wünsch­te Fahrt mit Start, Ziel, Datum und Uhr­zeit ein. Beim Klick auf „Ver­bin­dung su­chen“ zeigt diese die mög­li­chen Ver­bin­dun­gen an. Unter jeder Fahrt steht ein Hin­weis, ob ein Ti­cket des NRW-​Tarifs oder eines Ver­kehrs­ver­bun­des be­nö­tigt wird. Mit dem an­ge­schlos­se­nen Ta­rif­be­ra­ter kannst du au­ßer­dem eine per­sön­li­che Ta­rif­emp­feh­lung er­mit­teln.

Wie finde ich her­aus, ob ich ein Ver­bund­ti­cket oder ein Ti­cket aus dem NRW-​Tarif be­nö­ti­ge?

Un­se­re Fahr­plan­aus­kunft weist für jede Fahrt aus, ob ein Ti­cket des NRW-​Tarifs oder eines Ver­kehrs­ver­bun­des be­nö­tigt wird.

Wie finde ich das rich­ti­ge Ti­cket für meine Fahrt?

Bei der Wahl des pas­sen­den Ti­ckets aus dem NRW-​Tarif hilft der Ta­rif­be­ra­ter, den du über un­se­re Fahr­plan­aus­kunft fin­dest. Du gibst dort ein­fach die ge­wünsch­te Fahrt in die Ein­ga­be­mas­ke ein. Beim Klick auf „Ver­bin­dung su­chen“ zeigt diese die mög­li­chen Ver­bin­dun­gen an. Unter jeder Fahrt steht ein Hin­weis, ob ein Ti­cket des NRW-​Tarifs oder eines Ver­kehrs­ver­bun­des be­nö­tigt wird.

Bei Fahr­ten in­ner­halb eines Ver­kehrs­ver­bun­des wird das je­wei­li­ge Ti­cket aus dem Ver­bund­ta­rif für die Ein­zel­fahrt an­ge­zeigt. Über den But­ton "Ta­rif­be­ra­ter" geht es dann auf die je­wei­li­ge In­ter­net­sei­te des Ver­kehrs­ver­bun­des.

Gilt für die Stre­cke der NRW-​Tarif, wird der Preis für das Schö­ne­Rei­se­Ti­cket NRW für die Ein­zel­fahrt an­ge­zeigt. Kli­cke dann auf den But­ton "Ta­rif­be­ra­ter"  und gib dort dein Fahr­ten­pro­fil an. Dann er­mit­telt der Ta­rif­be­ra­ter eine per­sön­li­che Ta­rif­emp­feh­lung.

Wie funk­tio­niert der Ta­rif­be­ra­ter und wie kann ich mei­nen Fahr­preis er­mit­teln?

Den Ta­rif­be­ra­ter fin­dest du über un­se­re Fahr­plan­aus­kunft. Dort gibst du ein­fach in die ge­wünsch­te Fahrt ein. Beim Klick auf „Ver­bin­dung su­chen“ zeigt diese die mög­li­chen Ver­bin­dun­gen an. Unter jeder Fahrt steht ein Hin­weis, ob ein Ti­cket des NRW-​Tarifs oder eines Ver­kehrs­ver­bun­des be­nö­tigt wird.

Bei Fahr­ten in­ner­halb eines Ver­kehrs­ver­bun­des wird das je­wei­li­ge Ti­cket aus dem Ver­bund­ta­rif für die Ein­zel­fahrt an­ge­zeigt. Über den But­ton "Ta­rif­be­ra­ter" geht es dann auf die je­wei­li­ge In­ter­net­sei­te des Ver­kehrs­ver­bun­des.

Gilt für die Stre­cke der NRW-​Tarif, wird der Preis für das Schö­ne­Rei­se­Ti­cket NRW für die Ein­zel­fahrt an­ge­zeigt. Der Klick auf den But­ton "Ta­rif­be­ra­ter" führt dann zum Ta­rif­be­ra­ter für den NRW-​Tarif. Hier fin­dest du zu­nächst In­for­ma­tio­nen zum Gel­tungs­be­reich des für die Fahrt aus­ge­wie­se­nen Ti­ckets.

Dar­über hin­aus kannst du eine auf deine Be­dürf­nis­se zu­ge­schnit­te­ne Ta­rif­emp­feh­lung er­mit­teln. Dafür gibst du ein ge­nau­es Rei­se­pro­fil ein, zum Bei­spiel ob eine Hin- und Rück­fahrt oder re­gel­mä­ßi­ge Fahr­ten an­ste­hen. Wer eine Zeit­kar­te be­sitzt und eine An­schluss­fahrt un­ter­neh­men will, wählt zu sei­nem Ta­rif­raum das vor­han­de­ne Ti­cket aus. Zu­satz­an­ga­ben wie Schü­ler oder Stu­die­ren­der sind eben­so mög­lich wie die Preis­be­rech­nung für Grup­pen­fahr­ten. Durch einen Klick auf „Ta­rif­emp­feh­lung be­rech­nen“ lie­fert das Sys­tem eine maß­ge­schnei­der­te Ta­rif­emp­feh­lung.

Wie er­hal­te ich das NRW-​Fahrplanbuch?

Das jähr­lich ak­tu­el­le NRW-​Fahrplanbuch gibt es als kos­ten­lo­ses PDF sowie als kos­ten­pflich­ti­ge Print­aus­ga­be. Das PDF fin­dest du im Down­load­be­reich unter "Ta­ri­fe, Ti­ckets & Mo­bi­li­tät". Die Print­aus­ga­be kannst du gegen eine Schutz­ge­bühr von 2 Euro plus Porto und Ver­sand­kos­ten im VRS-​Fahrplanbücher-Shop be­stel­len. Wei­te­re In­for­ma­tio­nen zum NRW-​Fahrplanbuch fin­dest du hier.

Mo­bi­li­täts­ga­ran­tie NRW

Wel­che In­for­ma­tio­nen zur Mo­bi­li­täts­ga­ran­tie NRW sind ver­bind­lich?

Ver­bind­li­che In­for­ma­tio­nen zur Mo­bi­li­täts­ga­ran­tie NRW fin­dest du auf un­se­rer Seite zur Mo­bi­li­täts­ga­ran­tie sowie im jah­res­ak­tu­el­len Flyer zur Mo­bi­li­täts­ga­ran­tie, der auch in vie­len Kun­den­zen­tren der Ver­kehrs­un­ter­neh­men in NRW aus­liegt. 

Wo be­kom­me ich den Er­stat­tungs­an­trag zur Mo­bi­li­täts­ga­ran­tie NRW?

Den Er­stat­tungs­an­trag zur Mo­bi­li­täts­ga­ran­tie NRW fin­dest du zum Down­load hier. Al­ter­na­tiv kannst du das di­gi­ta­le For­mu­lar aus­fül­len.

Wann greift die Mo­bi­li­täts­ga­ran­tie NRW nicht?

Die Mo­bi­li­täts­ga­ran­tie NRW greift grund­sätz­lich nicht bei Ver­spä­tun­gen, die wäh­rend der Fahrt auf­tre­ten, sowie bei Streiks, Bom­ben­ent­schär­fun­gen, Bom­ben­dro­hun­gen, Un­wet­ter und Na­tur­ge­wal­ten. Bei Streiks und Bom­ben­dro­hun­gen in­for­mie­ren die Ver­kehrs­un­ter­neh­men, so­weit dies mög­lich ist. Maß­geb­lich bei Un­wet­tern und Na­tur­ge­wal­ten sind War­nun­gen des Deut­schen Wet­ter­diens­tes.

Service-​Chat NRW

Um­tausch und Er­stat­tung

Kann ich die Ti­ckets des NRW-​Tarifs um­tau­schen?

Die Erstattungs-​ und Um­tausch­re­ge­lun­gen un­ter­schei­den sich je nach Ti­cketart im NRW-​Tarif. Eine „Er­stat­tung“ ist eine Rück­ga­be des ge­kauf­ten Ti­ckets an das Ver­kehrs­un­ter­neh­men, der*die Kund*in er­hält den Fahr­preis (ggf. an­tei­lig) zu­rück. Beim „Um­tausch“ wird das ge­kauf­te Ti­cket gegen ein an­de­res ge­tauscht und der Dif­fe­renz­be­trag zwi­schen altem und neuem Ti­cket des NRW-​Tarifs aus­ge­gli­chen. In bei­den Fäl­len sind ggf. in den Ta­rif­be­stim­mun­gen fest­ge­leg­te Ge­büh­ren zu zah­len, um die Trans­ak­ti­ons­kos­ten des Ver­kehrs­un­ter­neh­mens aus­zu­glei­chen. Die De­tails der Umtausch-​ und Er­stat­tungs­re­ge­lun­gen sind in Punkt 5 der Ta­rif­be­stim­mun­gen für den NRW-​Tarif (siehe Down­loads) er­läu­tert.

Bitte be­ach­te: Ti­ckets, die über Online-​Shops be­zo­gen wer­den, kön­nen nicht wi­der­ru­fen oder stor­niert wer­den, da diese aus­ge­druckt und zur so­for­ti­gen Nut­zung ver­wen­det wer­den kön­nen.

Wie funk­tio­niert der Um­tausch bei den Pau­schal­preis­ti­ckets?

Das Schö­ne­Fahrt­Ti­cket NRW, das Schö­ner­Tag­Ti­cket NRW, das Fahr­rad­Ti­cket NRW und das Schö­ne­Fe­ri­en­Ti­cket NRW kön­nen nur vor dem ers­ten Gel­tungs­tag um­ge­tauscht wer­den. Eine Er­stat­tung ist nicht mög­lich. On­line ge­kauf­te Ti­ckets kön­nen ge­ne­rell nicht um­ge­tauscht wer­den, da diese aus­ge­druckt und zur so­for­ti­gen Nut­zung ver­wen­det wer­den kön­nen. Bei den Jah­res­ti­ckets des NRW-​Tarifs – Schö­nes­Jahr­Ti­cket NRW, Schö­nes­Jahr­Ti­cket NRW Abo, Schö­ne60Ti­cket NRW – ist ein Um­tausch eben­falls nur vor dem ers­ten Gel­tungs­tag mög­lich. Eine an­tei­li­ge Fahrt­kos­ten­er­stat­tung kann beim Schö­nes­Jahr­Ti­ckets NRW bei mehr als 30 Tagen Krank­heit im Gel­tungs­zeit­raum er­fol­gen.

Wie funk­tio­niert der Um­tausch bei den Re­la­ti­ons­preis­ti­ckets?

Das Schö­ne­Rei­se­Ti­cket NRW, das Schö­ne­Rei­se­Ti­cket NRW Grup­pe und das An­schluss­Ti­cket NRW kön­nen vor dem ers­ten Gel­tungs­tag um­ge­tauscht und er­stat­tet wer­den. Da­nach ist ein Um­tausch unter Abzug einer Be­ar­bei­tungs­ge­bühr und ggf. einer Über­wei­sungs­ge­bühr mög­lich. On­line ge­kauf­te Ti­ckets kön­nen ge­ne­rell nicht um­ge­tauscht wer­den, da diese aus­ge­druckt und zur so­for­ti­gen Nut­zung ver­wen­det wer­den kön­nen. Die Re­la­ti­ons­preis­ti­ckets für eine Woche / einen Monat – Schö­ne­Wo­che­Ti­cket NRW, Schö­ner­Mo­nat­Ti­cket NRW, Schö­ner­Mo­nat­Ti­cket NRW Azubi – kön­nen vor dem ers­ten Gel­tungs­tag um­ge­tauscht und er­stat­tet wer­den. Nach dem ers­ten Gel­tungs­tag ist ein Um­tausch gegen Zah­lung einer Be­ar­bei­tungs­ge­bühr mög­lich, eine Er­stat­tung kann nur bei per­sön­li­chen Ti­ckets er­fol­gen.

Wie lange kann ich ein Ti­cket des NRW-​Tarifs um­tau­schen?

Un­da­tier­te Ti­ckets des NRW-​Tarifs sind bis zur nächs­ten Ta­rif­an­pas­sung un­ein­ge­schränkt gül­tig. Die Ta­rif­an­pas­sun­gen im NRW-​Tarif er­fol­gen in der Regel zum Jah­res­wech­sel. Da­nach kön­nen die Ti­ckets noch drei Mo­na­te bis zum 31. März ge­nutzt wer­den. An­schlie­ßend kön­nen die Ti­ckets noch bis zu drei Jahre nach der Ta­rif­an­pas­sung beim ver­kau­fen­den Ver­kehrs­un­ter­neh­men gegen ein Ti­cket zum ak­tu­el­len Preis­stand (ohne Ge­bühr) um­ge­tauscht wer­den. Online-​gekaufte Ti­ckets kön­nen ge­ne­rell nicht um­ge­tauscht wer­den, da diese aus­ge­druckt und zur so­for­ti­gen Nut­zung ver­wen­det wer­den kön­nen.

Da­tier­te Ti­ckets des NRW-​Tarifs kön­nen nur vor dem ers­ten Gel­tungs­tag um­ge­tauscht wer­den. Ab dem ers­ten Gel­tungs­tag grei­fen un­ter­schied­li­che Re­ge­lun­gen. Die De­tails sind in Punkt 5 der Ta­rif­be­stim­mun­gen für den NRW-​Tarif (siehe Down­loads) er­läu­tert.

Wie kün­di­ge ich ein Abon­ne­ment im NRW-​Tarif?

Ein Abon­ne­ment im NRW-​Tarif, z. B. Schö­ner­Mo­nat­Ti­cket NRW Abo, Schö­nes­Jahr­Ti­cket NRW Abo oder Schö­ne60Ti­cket NRW Abo, muss immer bei dem Ver­triebs­dienst­leis­ter ge­kün­digt wer­den, mit dem der Abon­ne­ment­ver­trag ge­schlos­sen wurde. Nach Ab­lauf von 12 Mo­na­ten kann das Abon­ne­ment zum Ende eines jeden Ka­len­der­mo­nats ge­kün­digt wer­den. Die Kün­di­gung muss bis zum 10. Tag des Vor­mo­nats in Text­form an das Ver­kehrs­un­ter­neh­men er­fol­gen. Die wei­te­ren Abon­ne­ment­be­din­gun­gen sind in An­hang 2 der Ta­rif­be­stim­mun­gen für den NRW-​Tarif (siehe Down­loads) er­läu­tert.

Down­loads

NRW-​​Tarif: Ta­rif­be­stim­mun­gen & Be­för­de­rungs­be­din­gun­gen
Ti­ckets, Ta­ri­fe & Mo­bi­li­tät
Abo-​Bestellscheine
Wan­der­bro­schü­ren
Tei­len