Trotz Ver­spä­tung ans Ziel

Die Mo­bi­li­täts­ga­ran­tie NRW macht's mög­lich

Auf Busse und Bah­nen in Nordrhein-​​Westfalen ist Ver­lass. Soll­te es doch ein­mal zu grö­ße­ren Ver­spä­tun­gen oder Aus­fäl­len kom­men, kön­nen Fahr­gäs­te die Mo­bi­li­täts­ga­ran­tie NRW nut­zen, die sich auf alle Ver­bund­ta­ri­fe in NRW und den NRW-​​Tarif be­zieht.

Ach­tung!

Ab 1. Ja­nu­ar 2025 wer­den die Kos­ten für Fahr­diens­te, wie z. B. Uber, nicht mehr über die Mo­bi­li­täts­ga­ran­tie NRW er­stat­tet.

Ach­tung!

Ab 1. Ja­nu­ar 2025 wer­den die Kos­ten für Fahr­diens­te, wie z. B. Uber, nicht mehr über die Mo­bi­li­täts­ga­ran­tie NRW er­stat­tet.

Seit 2009 gel­ten in Deutsch­land und Eu­ro­pa ein­heit­li­che Fahr­gast­rech­te für den Ei­sen­bahn­ver­kehr. Sie grei­fen, wenn Züge sich ver­spä­ten oder aus­fal­len, und er­mög­li­chen dir eine Ent­schä­di­gung des ge­zahl­ten Ti­cket­prei­ses. Die Mo­bi­li­täts­ga­ran­tie NRW hin­ge­gen ist eine frei­wil­li­ge Ser­vice­leis­tung der NRW-​Verkehrsunternehmen. Das be­deu­tet: Wenn sich Bus oder Bahn um 20 Mi­nu­ten oder mehr an der Ab­fahrts­hal­te­stel­le ver­spä­ten, kannst du al­ter­na­tiv ent­we­der mit einem Fern­ver­kehrs­zug der DB (IC/EC oder ICE) oder einem Taxi oder einem Sharing-​System (Car-, Bike-, E-​Tretroller-Sharing, On-​Demand-Verkehr) fah­ren. Die Kos­ten dafür wer­den er­stat­tet, beim Fern­ver­kehrs­zug kom­plett, beim Taxi und beim Sharing-​Angebot tags­über bis zu 30 Euro pro Per­son und in den Abend-​ und Nacht­stun­den (20 bis 4.59 Uhr) bis zu 60 Euro. Dabei han­delt es sich um eine NRW-​weit ein­heit­li­che Ser­vice­leis­tung. Die Mo­bi­li­täts­ga­ran­tie NRW gilt nicht au­ßer­halb Nordrhein-​Westfalens.

Die Mo­bi­li­täts­ga­ran­tie auf einen Blick

Die Leis­tun­gen der Mo­bi­li­täts­ga­ran­tie NRW

Fol­gen­de Vor­aus­set­zun­gen müs­sen er­füllt wer­den, damit die Mo­bi­li­täts­ga­ran­tie greift:

  • Das ge­wünsch­te Nah­ver­kehrs­mit­tel fällt aus oder ver­spä­tet sich an der Ab­fahrts­hal­te­stel­le um min­des­tens 20 Mi­nu­ten.
  • Du hast ein für diese Fahrt gül­ti­ges Nah­ver­kehrs­ti­cket zum Verbund-​ oder NRW-​​Tarif, (kein Fern­ver­kehrs­ti­cket). Auch das Deutsch­land­ti­cket wird bei Fahr­ten in­ner­halb NRWs an­er­kannt.
  • Die Ver­spä­tung tritt nicht wäh­rend der Fahrt auf.
  • Aus­fall oder Ver­spä­tung sind nicht durch Streik, Un­wet­ter, Na­tur­ge­wal­ten, Bom­ben­ent­schär­fun­gen oder Bom­ben­dro­hun­gen be­dingt.

Sind die Vor­aus­set­zun­gen er­füllt, wer­den fol­gen­de Kos­ten er­stat­tet:

  • Wenn du ein Taxi oder ein Sharing-​​Angebot nutzt:
    Zwi­schen 5 und 19.59 Uhr Uhr gibt es eine Kos­ten­er­stat­tung von bis zu 30 Euro. Zwi­schen 20 und 4.59 Uhr be­kommst du sogar eine Kos­ten­er­stat­tung von bis zu 60 Euro.
  • Wenn du den Fern­ver­kehr nutzt:
    Bei Fern­ver­kehrs­zü­gen wer­den die Zu­satz­kos­ten kom­plett ohne Be­gren­zung er­stat­tet.
Hier greift die Mo­bi­li­täts­ga­ran­tie NRW

Hol­ger L. möch­te Frei­tag­nacht mit sei­ner Frau um 23 Uhr von Eus­kir­chen nach Köln fah­ren. Der Zug hat je­doch eine Ver­spä­tung von 40 Mi­nu­ten. Sie neh­men daher für die Heim­rei­se ein Taxi. Da sie beide mit einem ei­ge­nen Ti­cket rei­sen, kön­nen beide je­weils einen ei­ge­nen Er­stat­tungs­an­trag mit an­tei­li­ger Ta­xi­quit­tung beim zu­stän­di­gen Ver­kehrs­un­ter­neh­men bzw. di­gi­tal ein­rei­chen und eine Kos­ten­er­stat­tung von bis zu 60 Euro pro Per­son be­an­tra­gen.

 

Lisa H. fährt am Sams­tags­mit­tag um 12 Uhr von Wup­per­tal nach Köln. Auf­grund einer be­triebs­be­ding­ten Stö­rung fällt ihr RE aus. Der nächs­te käme erst eine Stun­de spä­ter. Sie er­wirbt des­halb ein Fern­ver­kehrs­ti­cket und nutzt den ICE für ihre Fahrt. Hin­ter­her kann sie einen Er­stat­tungs­an­trag an das Ver­kehrs­un­ter­neh­men sen­den oder di­gi­tal ein­rei­chen.

Hier greift die Mo­bi­li­täts­ga­ran­tie NRW nicht

Nina K. möch­te von Soest nach Müns­ter rei­sen. Ihre Re­gio­nal­bahn fährt pünkt­lich los, kommt je­doch auf­grund von Bau­ar­bei­ten an der Stre­cke 10 Mi­nu­ten ver­spä­tet am Um­stei­ge­bahn­hof in Hamm an, so­dass sie den ge­plan­ten An­schluss­zug nach Müns­ter ver­passt. Sie hat keine Er­stat­tungs­an­sprü­che und muss auf den nächs­ten Nah­ver­kehrs­zug war­ten.

 

Mo­ritz B. ist auf dem Weg von Essen nach Aa­chen. Auf­grund eines an­hal­ten­den, schwe­ren Sturms der Un­wet­ter­warn­stu­fe 3 des DWD ist ein Baum auf das Gleis ge­stürzt. Des­halb fällt der Zug, den er neh­men woll­te, aus. Die Räum­ar­bei­ten dau­ern auf­grund des Wet­ters meh­re­re Stun­den. Da es sich um einen un­wet­ter­be­ding­ten Aus­fall han­delt, kann Mo­ritz die Mo­bi­li­täts­ga­ran­tie nicht nut­zen und muss eine an­de­re Ver­bin­dung fin­den.

 

Emre G. möch­te mit der Bahn von Bo­chum nach Dort­mund fah­ren. Kurz zuvor wird bei Bau­ar­bei­ten in Dort­mund eine Flie­ger­bom­be aus dem zwei­ten Welt­krieg ge­fun­den. Da diese ent­schärft wer­den muss, wer­den der Haupt­bahn­hof und die Schie­nen­we­ge ge­sperrt. Emre muss seine Fahrt nun gänz­lich neu pla­nen. Denn eine Bom­ben­ent­schär­fung gilt bei der Mo­bi­li­täts­ga­ran­tie NRW als Aus­schluss­grund, weil Sper­run­gen fast immer meh­re­re Stun­den vor­her an­ge­kün­digt wer­den.

Das Er­stat­tungs­ver­fah­ren: So funk­tio­niert’s

Wenn du bei Ver­spä­tun­gen oder Aus­fäl­len auf ein an­de­res Ver­kehrs­mit­tel um­steigst, musst du für die Nut­zung in Vor­kas­se tre­ten. Dank der Mo­bi­li­täts­ga­ran­tie NRW kannst du dir diese Kos­ten er­stat­ten las­sen – ent­we­der per di­gi­ta­lem Er­stat­tungs­an­trag oder klas­sisch auf dem pos­ta­li­schen Weg.

An­trag per Post schi­cken

Den Er­stat­tungs­an­trag als PDF kannst du di­rekt an dei­nem PC aus­fül­len und aus­dru­cken. Da­nach reichst du den An­trag per Post oder per­sön­lich beim ent­spre­chen­den Ver­kehrs­un­ter­neh­men ein. Be­le­ge und Ti­ckets müs­sen im Ori­gi­nal bei­gelegt wer­den, bei Zeit­fahr­aus­wei­sen ge­nügt eine Kopie.

All­ge­mei­ne Infos zum An­trag

Den Er­stat­tungs­an­trag musst du in­ner­halb von 14 Tagen bei dem Ver­kehrs­un­ter­neh­men ein­rei­chen, das die je­wei­li­ge Bus- oder Bahn­li­nie be­treibt. Lege die be­nutz­ten IC-/EC-/ICE-​​Tickets oder die Ta­xi­quit­tung oder den Beleg über das Sharing-​​Angebot bei. Auch das Nah­ver­kehrs­ti­cket, mit dem du ur­sprüng­lich un­ter­wegs warst, muss an­ge­hängt wer­den (di­gi­tal als Scan oder Bild, in Pa­pier­form als Ori­gi­nal bzw. Aus­druck).

Schematisches Bild einer Checkliste auf einem Klemmbrett.

An­trag di­gi­tal stel­len

Über das Online-​Formular kannst du den Er­stat­tungs­an­trag je­der­zeit be­quem di­gi­tal ein­rei­chen, auch un­ter­wegs per Smart­phone. Ein di­gi­ta­ler As­sis­tent un­ter­stützt dich beim Aus­fül­len des An­trags. Der An­trag wird au­ßer­dem nach dem Ab­sen­den au­to­ma­tisch an das rich­ti­ge Ver­kehrs­un­ter­neh­men ge­lei­tet. Deine Be­le­ge und Ti­ckets lädst du als Scans, Screen­shots oder Fotos hoch.

An­trag per Post schi­cken

Den Er­stat­tungs­an­trag als PDF kannst du di­rekt an dei­nem PC aus­fül­len und aus­dru­cken. Da­nach reichst du den An­trag per Post oder per­sön­lich beim ent­spre­chen­den Ver­kehrs­un­ter­neh­men ein. Be­le­ge und Ti­ckets müs­sen im Ori­gi­nal bei­gelegt wer­den, bei Zeit­fahr­aus­wei­sen ge­nügt eine Kopie.

All­ge­mei­ne Infos zum An­trag

Den Er­stat­tungs­an­trag musst du in­ner­halb von 14 Tagen bei dem Ver­kehrs­un­ter­neh­men ein­rei­chen, das die je­wei­li­ge Bus- oder Bahn­li­nie be­treibt. Lege die be­nutz­ten IC-/EC-/ICE-​​Tickets oder die Ta­xi­quit­tung oder den Beleg über das Sharing-​​Angebot bei. Auch das Nah­ver­kehrs­ti­cket, mit dem du ur­sprüng­lich un­ter­wegs warst, muss an­ge­hängt wer­den (di­gi­tal als Scan oder Bild, in Pa­pier­form als Ori­gi­nal bzw. Aus­druck).

Mehr dazu

Im In­for­ma­ti­ons­f­ly­er fin­dest du De­tails zur Er­stat­tung und nä­he­re Infos, wann du die Mo­bi­li­täts­ga­ran­tie NRW in An­spruch neh­men kannst.

Fra­gen & Ant­wor­ten zur Mo­bi­li­täts­ga­ran­tie

Nut­zung

Wo gilt die Mo­bi­li­täts­ga­ran­tie NRW?

Im Gel­tungs­be­reich der nordrhein-​westfälischen Verbund-​ und Ge­mein­schafts­ta­ri­fe sowie des NRW-​Tarifs.

Für wel­che Ti­ckets gilt die Mo­bi­li­täts­ga­ran­tie NRW?

Für alle nordrhein-​westfälischen Ver­bund­ti­ckets und für die Ti­ckets des NRW-​Tarifs. Mit dem Deutsch­land­ti­cket ist die In­an­spruch­nah­me der Ga­ran­tie bei aus­schließ­li­chen Fahr­ten im Gel­tungs­be­reich der nordrhein-​westfälischen Verbund-​ und Ge­mein­schafts­ta­ri­fe sowie des NRW-​Tarifs mög­lich.

Kann ich die Mo­bi­li­täts­ga­ran­tie NRW auch in An­spruch neh­men, wenn ich eezy nutze?

Die Mo­bi­li­täts­ga­ran­tie NRW gilt auch für Fahr­ten mit eezy. Bei der Er­stat­tung wird dann al­ler­dings der Be­trag eines re­gu­lä­ren Ein­zel­fahrt­ti­ckets ab­ge­zo­gen. 

Wenn du dich be­reits für die Fahrt ein­ge­checkt hat­test, che­cke dich schnellst­mög­lich wie­der aus. Soll­ten be­reits Kos­ten ent­stan­den sein, lege den ent­spre­chen­den Bu­chungs­be­leg dem Er­stat­tungs­an­trag bei. Hier er­folgt dann eine Ver­rech­nung. 

Wenn du be­reits einen Tages-​ oder Mo­nats­de­ckel in eezy er­reicht hast, wird dir für die zu er­stat­ten­de Fahrt der Be­trag eines re­gu­lä­ren Ein­zel­fahrt­ti­ckets nicht ab­ge­zo­gen. Lege aber bitte einen ent­spre­chen­den Beleg bei.

 

Für wel­che Ver­kehrs­mit­tel gilt die Mo­bi­li­täts­ga­ran­tie NRW?

Für fast alle Busse und Bah­nen im NRW-​Nahverkehr. Sie gilt nicht auf den fol­gen­den Li­ni­en: Firma Weserbergland-​Express, Dort­mund Air­port Shut­tle/Air­port Ex­press, ÖPNV/ÖSPV im Stadt­ge­biet und im Land­kreis Os­na­brück (alle Li­ni­en der Stadt­wer­ke und der Ver­kehrs­ge­mein­schaft Os­na­brück), Li­ni­en in­ner­halb der Eu­re­gio Maas-​Rhein in Bel­gi­en und den Nie­der­lan­den.

Die Mo­bi­li­täts­ga­ran­tie NRW gilt grund­sätz­lich nicht auf Li­ni­en des Fern­ver­kehrs.  

Wann kann ich die Mo­bi­li­täts­ga­ran­tie NRW nut­zen?

Die Mo­bi­li­täts­ga­ran­tie NRW be­ginnt an der Ab­fahrts­hal­te­stel­le. Sie kann ge­nutzt wer­den, so­bald die Ab­fahrt einer Nah­ver­kehrs­li­nie durch Ver­spä­tung oder Aus­fall min­des­tens 20 Mi­nu­ten vom Fahr­plan ab­weicht. Der Ga­ran­tie­an­spruch be­ginnt 20 Mi­nu­ten nach der fahr­plan­mä­ßi­gen Ab­fahrts­zeit.

In wel­chem Zeit­raum kann ich die Mo­bi­li­täts­ga­ran­tie NRW nut­zen?

Der Ga­ran­tie­an­spruch be­ginnt 20 Mi­nu­ten nach der fahr­plan­mä­ßi­gen Ab­fahrt. Ab dann darfst du ent­we­der auf den Fern­ver­kehr (IC, EC, ICE) um­stei­gen oder ein Taxi oder ein Sharing-​​Angebot (z. B. Leih­fahr­rad, Leih­rol­ler, Leih­au­to, E-​​Scooter, On-​Demand-Verkehr) für deine Fahrt nut­zen. Der Um­stieg muss in­ner­halb von 60 Mi­nu­ten er­fol­gen. Der An­spruch auf die Mo­bi­li­täts­ga­ran­tie NRW ent­fällt, wenn das ver­spä­te­te Ver­kehrs­mit­tel an der Ab­fahrts­hal­te­stel­le trotz­dem noch ge­nutzt wurde.

Wie weit kann ich mit der Mo­bi­li­täts­ga­ran­tie NRW fah­ren?

Die Ser­vice­leis­tung der Mo­bi­li­täts­ga­ran­tie NRW be­ginnt an der Ab­fahrts­hal­te­stel­le und gilt bis zum ei­gent­li­chen Ziel der ge­plan­ten Fahrt im NRW-​Nahverkehr. Dies kann auch eine Adres­se sein. 

Gilt die Mo­bi­li­täts­ga­ran­tie NRW auch bei einem ver­pass­ten An­schluss?

Nein. Wird durch eine ver­spä­te­te Ab­fahrt oder durch eine wäh­rend der Fahrt auf­tre­ten­de Ver­spä­tung ein An­schluss ver­passt, so greift die Mo­bi­li­täts­ga­ran­tie NRW nicht.

Kann ich die Mo­bi­li­täts­ga­ran­tie NRW auch nut­zen, wenn sich mein Zug wegen einer Bau­stel­le ver­spä­tet oder aus­fällt?

Basis für die Mo­bi­li­täts­ga­ran­tie NRW ist immer der je­weils gel­ten­de Fahr­plan, bei Bau­stel­len ist dies der über Aus­kunfts­me­di­en und Aus­hang­fahr­plä­ne kom­mu­ni­zier­te Er­satz­fahr­plan mit Um­lei­tun­gen und / oder Schie­nen­er­satz­ver­keh­ren. Wenn in die­sem Rah­men be­stimm­te Li­ni­en plan­mä­ßig spä­ter ab­fah­ren oder aus­fal­len, kann die Mo­bi­li­täts­ga­ran­tie NRW nicht ge­nutzt wer­den.

Kommt es al­ler­dings im Er­satz­fahr­plan zu Ver­spä­tun­gen ab 20 Mi­nu­ten, greift die Mo­bi­li­täts­ga­ran­tie NRW wie­der.

Kann ich die Mo­bi­li­täts­ga­ran­tie NRW nut­zen, wenn meine Linie wegen Per­so­nal­man­gels vor­über­ge­hend ein­ge­stellt wird?

Basis für die Mo­bi­li­täts­ga­ran­tie NRW ist immer der je­weils gel­ten­de Fahr­plan. Wird eine Linie wegen Per­so­nal­man­gels vor­über­ge­hend ein­ge­stellt, ist dies der über Aus­kunfts­me­di­en kom­mu­ni­zier­te Er­satz­fahr­plan. Bei einer län­ger­fris­ti­gen Ein­stel­lung einer Linie greift die Mo­bi­li­täts­ga­ran­tie NRW also nicht.

Han­delt es sich da­ge­gen nur um ein­zel­ne kurz­fris­ti­ge per­so­nal­be­ding­te Aus­fäl­le, kann die Mo­bi­li­täts­ga­ran­tie NRW  ge­nutzt wer­den.

Greift die Mo­bi­li­täts­ga­ran­tie NRW, wenn der Fahr­plan re­du­ziert wird?

Bei einem re­du­zier­ten Fahr­plan – also einer län­ger­fris­ti­gen An­ge­bots­ein­schrän­kung oder Ein­stel­lung einer Linie – greift die Mo­bi­li­täts­ga­ran­tie NRW nicht. Basis für die Mo­bi­li­täts­ga­ran­tie NRW ist immer der je­weils gel­ten­de Fahr­plan.

Greift die Mo­bi­li­täts­ga­ran­tie NRW auch, wenn der Bus zu voll war und war­ten­de Fahr­gäs­te des­halb nicht mit­fah­ren konn­ten?

Die Mo­bi­li­täts­ga­ran­tie NRW kommt nur bei Aus­fäl­len und Ab­fahrts­ver­spä­tun­gen ab 20 Mi­nu­ten an der Start­hal­te­stel­le zur An­wen­dung – nicht aber, wenn das be­tref­fen­de Ver­kehrs­mit­tel wegen Über­fül­lung keine wei­te­ren Fahr­gäs­te mehr mit­neh­men kann.

Gilt die Mo­bi­li­täts­ga­ran­tie NRW auch für Mit­fah­rer*innen?

Ja. Sie gilt auch für auf einem Ti­cket un­ent­gelt­lich mit­rei­sen­de Per­so­nen.

Dür­fen auch Schwer­be­hin­der­te mit einer Frei­fahrt­be­rech­ti­gung für den ÖPNV die Mo­bi­li­täts­ga­ran­tie NRW nut­zen?

Die Mo­bi­li­täts­ga­ran­tie NRW gilt selbst­ver­ständ­lich auch für Schwer­be­hin­der­te mit ein­ge­tra­ge­ner Fahrt­be­rech­ti­gung im ÖPNV. Es gel­ten die­sel­ben Be­din­gun­gen wie für an­de­re Fahr­gäs­te auch. Maß­geb­lich sind die je­weils gel­ten­den Be­för­de­rungs­be­din­gun­gen Nah­ver­kehr NRW.

Muss ich für die Ta­xi­fahrt, das Sharing-​Angebot oder das Fern­ver­kehrs­ti­cket in Vor­leis­tung tre­ten?

Ja. Das heißt: Du be­zahlst die Fahrt mit dem Taxi und lässt dir eine Quit­tung geben. Glei­ches gilt für den Kauf eines Fern­ver­kehrs­ti­ckets, auf dem der Fahr­preis auf­ge­druckt ist. Wich­tig ist, dass du die Ori­gi­nal­be­le­ge auf­be­wahrst und mit dem Er­stat­tungs­an­trag ein­reichst. Auf der Ta­xi­quit­tung müs­sen zudem dein Name, das Datum, die Uhr­zeit und die We­ge­an­ga­be ver­merkt sein. Für das Sharing-​System rei­che einen Beleg ein, den du über dein Kun­den­por­tal beim je­wei­li­gen An­bie­ter aus­dru­cken kannst.

Warum kön­nen im Fern­ver­kehr nur IC, EC und ICE der DB, aber nicht die Züge an­de­rer An­bie­ter ge­nutzt wer­den?

Die Züge an­de­rer An­bie­ter im Fern­ver­kehr sind nicht in die Mo­bi­li­täts­ga­ran­tie NRW in­te­griert. Des­halb ist eine Nut­zung an­de­rer Fern­ver­kehrs­zü­ge als die der Deut­schen Bahn, näm­lich IC, EC und ICE, im Rah­men der Mo­bi­li­täts­ga­ran­tie NRW nicht mög­lich.

Ab wann darf ich in den DB-​Fernverkehr um­stei­gen?

Der Ga­ran­tie­an­spruch be­ginnt 20 Mi­nu­ten nach der fahr­plan­mä­ßi­gen Ab­fahrt der ge­wünsch­ten Nah­ver­kehrs­li­nie. Der Um­stieg in den DB-​Fernverkehr darf nur bei einem Ver­bin­dungs­aus­fall etwas frü­her er­fol­gen, aber nie vor der fahr­plan­mä­ßi­gen Ab­fahrt der Nah­ver­kehrs­li­nie. Das gilt auch für die Bu­chung des Fern­ver­kehrs­ti­ckets.

 

 

Wer­den auch 1. Klasse-​Tickets für den DB-​Fernverkehr er­stat­tet?

Die Er­stat­tung von 1. Klasse-​Tickets für den Fern­ver­kehr ist nur mög­lich, wenn das Nah­ver­kehrs­ti­cket be­reits in der 1. Klas­se gül­tig war. 

Was mache ich, wenn für die nächs­te IC-/EC-/ICE-​Verbindung keine Ti­ckets in der 2. Klas­se mehr er­hält­lich sind?

Die Flexpreis-​Tickets der Deut­schen Bahn gel­ten immer für eine Stre­cke und einen Gel­tungs­tag, sie sind aber un­ab­hän­gig von der bei der Bu­chung zu­grun­de lie­gen­den Zug­ver­bin­dung. Du kannst also ein Flexpreis-​Ticket für einen wei­te­ren Fol­ge­zug in der 2. Pro­dukt­klas­se bu­chen und damit trotz­dem ein­stei­gen.

Kann ich auch den Fern­ver­kehr und ein Taxi nut­zen?

Nein. Die Mo­bi­li­täts­ga­ran­tie NRW er­setzt nur die Kos­ten für ein al­ter­na­tiv ge­nutz­tes Ver­kehrs­mit­tel – also ent­we­der den DB-​Fernverkehr oder Taxi oder Sharing-​System. Eine Kom­bi­na­ti­on ist nicht zu­läs­sig.

Er­stat­tung

Wie viel Geld wird er­stat­tet?

Bei Vor­la­ge eines gül­ti­gen Nah­ver­kehrstick­tes gel­ten fol­gen­de Er­stat­tungs­re­geln: Tags­über (5 bis 19.59 Uhr) wer­den Ta­xi­kos­ten sowie Kos­ten für ein Sharing-​​Angebot bis zu 30 Euro pro Per­son er­stat­tet, in den Abend-​​ und Nacht­stun­den (20 bis 4.59 Uhr) sogar bis zu einer Höhe von 60 Euro. Bei Fern­ver­kehrs­zü­gen wer­den die ent­stan­de­nen Kos­ten ohne Be­gren­zung über­nom­men.

Liegt für die ge­plan­te Fahrt noch kein gül­ti­ges Nah­ver­kehrs­ti­cket vor (z.B. bei Fahr­ten mit dem eTa­rif eezy.nrw), wird der Be­trag eines re­gu­lä­ren Ein­zel­fahrt­ti­ckets von der Er­stat­tungs­sum­me ab­ge­zo­gen.

Bis wann muss ich meine Ga­ran­tie­an­sprü­che gel­tend ma­chen?

Du musst den Er­stat­tungs­an­trag in­ner­halb von 14 Tagen ein­rei­chen.

Wo kann ich einen di­gi­ta­len Er­stat­tungs­an­trag ein­rei­chen?

­Hier fin­dest du das For­mu­lar, um dei­nen Er­stat­tungs­an­trag on­line zu stel­len. Bitte halte beim Aus­fül­len des An­trags Scans, Screen­shots oder Fotos dei­nes ur­sprüng­li­chen Ti­ckets und der Quit­tung der Er­satz­leis­tung be­reit.

Woher weiß ich, ob mein di­gi­ta­ler Er­stat­tungs­an­trag beim zu­stän­di­gen Ver­kehrs­un­ter­neh­men ein­ge­gan­gen ist?

Nach Ab­sen­den des An­trags wird dir ein PDF zum Down­load an­ge­bo­ten, in dem deine Vor­gangs­num­mer und deine ein­ge­ge­be­nen Daten ver­merkt sind. Au­ßer­dem er­hältst du per E-​​Mail eine Ein­gangs­be­stä­ti­gung, in der eben­falls deine ein­ge­ge­be­nen Daten zu­sam­men­ge­fasst sind.

Wo be­kom­me ich einen Er­stat­tungs­an­trag zum Aus­dru­cken?

Den Er­stat­tungs­an­trag als PDF er­hältst du auf die­ser Seite sowie im Down­load­be­reich unter “Ti­ckets, Ta­ri­fe und Mo­bi­li­tät” oder in den Ser­vice­cen­tern der Ver­kehrs­un­ter­neh­men in NRW.

Wo rei­che ich den aus­ge­druck­ten Er­stat­tungs­an­trag ein?

Den voll­stän­dig aus­ge­füll­ten Er­stat­tungs­an­trag und die Be­gleit­be­le­ge reichst du bei dem Ver­kehrs­un­ter­neh­men ein, das die je­wei­li­ge Bus- oder Bahn­li­nie be­treibt.

Wel­che Be­le­ge muss ich mit dem Er­stat­tungs­an­trag ein­rei­chen?

Bei der Nut­zung der Mo­bi­li­täts­ga­ran­tie NRW musst du in Vor­leis­tung tre­ten. Du be­zahlst die Fahrt mit dem Taxi und lässt dir eine Quit­tung geben. Auf der Ta­xi­quit­tung müs­sen dein Name, das Datum, die Uhr­zeit und die We­ge­an­ga­be ver­merkt sein. Für das Sharing-​​System rei­che einen Beleg ein, den du über dein Kun­den­por­tal beim je­wei­li­gen An­bie­ter aus­dru­cken kannst. Glei­ches gilt für den Kauf eines Fern­ver­kehrs­ti­ckets, auf dem der Fahr­preis auf­ge­druckt ist. 

Muss ich die Be­le­ge auf­be­wah­ren?

Beim di­gi­ta­len Er­stat­tungs­an­trag ist es wich­tig, dass du die Ori­gi­nal­be­le­ge 6 Mo­na­te auf­be­wahrst. Das be­ar­bei­ten­de Ver­kehrs­un­ter­neh­men kann diese eben­so wie einen Be­scheid über dein Nah­ver­kehrs­ti­cket nach­for­dern. Stellst du den An­trag klas­sisch in Pa­pier­form, musst du die Ori­gi­nal­quit­tun­gen für Taxi, Sharing-​System oder Fern­ver­kehr sogar mit­ein­rei­chen; mache dir hier am bes­ten eine Kopie für deine Un­ter­la­gen.  

Wel­che Hal­te­stel­le gebe ich im Er­stat­tungs­an­trag als Start-​Haltestelle an?

So­bald sich die Ab­fahrt einer Nah­ver­kehrs­li­nie an einer im Fahr­plan aus­ge­wie­se­nen Hal­te­stel­le die­ser Linie um 20 Mi­nu­ten oder mehr ver­spä­tet, greift dort die Mo­bi­li­täts­ga­ran­tie NRW. Als Start-​Haltestelle gilt also nicht die erste Ab­fahrts­hal­te­stel­le der Linie und bei Um­stiegs­ver­bin­dun­gen auch nicht die erste Einstiegs-​Haltestelle des Fahr­gas­tes. Die Start-​Haltestelle ist immer die Hal­te­stel­le, ab der die Ab­fahrt der ge­wünsch­ten Nah­ver­kehrs­li­nie min­des­tens 20 Mi­nu­ten vom Fahr­plan ab­weicht und des­halb dort der Um­stieg in den Fern­ver­kehr oder ein Taxi oder ein Sharing-​System er­folgt. 

Wie kann ich ein ge­nutz­tes elek­tro­ni­sches Ti­cket (On­line­Ti­cket bzw. Han­dy­Ti­cket) dem Er­stat­tungs­an­trag bei­le­gen?

Bei elek­tro­ni­schen Ti­ckets un­ter­schei­det man zwi­schen Online-​​ und Han­dy­Ti­ckets. Online-​​Tickets kön­nen aus­ge­druckt und dem Er­stat­tungs­an­trag bei­gelegt wer­den. Etwas an­ders ist das Ver­fah­ren bei Han­dy­Ti­ckets. Hier kön­nen über den per­sön­li­chen Ticket-​​Account bzw. das per­sön­li­che Kun­den­por­tal (Sammel-​​)Quit­tun­gen aus­ge­stellt und aus­ge­druckt wer­den. Diese Quit­tun­gen wer­den dann dem Er­stat­tungs­an­trag zur Mo­bi­li­täts­ga­ran­tie NRW bei­gelegt. Kun­den, die ein Han­dy­ti­cket ohne eine Re­gis­trie­rung (an­ony­mer Gast­kauf) ge­nutzt haben, kön­nen einen Nach­weis der je­wei­lig ge­nutz­ten Zahl­art (z. B. die Über­sicht des Paypal-​​Kontos) bei­le­gen. Ei­ni­ge Ver­kehrs­un­ter­neh­men er­stel­len auf An­fra­ge auch ma­nu­el­le Quit­tun­gen auf Basis der Ti­cket ID des er­wor­be­nen Ti­ckets. Für den di­gi­ta­len Er­stat­tungs­an­trag wer­den Scans, Screen­shots oder Fotos der ge­nutz­ten Ti­ckets be­nö­tigt.

Wie funk­tio­niert die Er­stat­tung bei Fahr­ten mit eezy?

Die Mo­bi­li­täts­ga­ran­tie NRW gilt auch für Fahr­ten mit eezy. Bei der Er­stat­tung wird dann al­ler­dings der Be­trag eines re­gu­lä­ren Ein­zel­fahrt­ti­ckets ab­ge­zo­gen. 

Wenn du dich be­reits für die Fahrt ein­ge­checkt hat­test, che­cke dich schnellst­mög­lich wie­der aus. Soll­ten be­reits Kos­ten ent­stan­den sein, lege den ent­spre­chen­den Bu­chungs­be­leg dem Er­stat­tungs­an­trag bei. Hier er­folgt dann eine Ver­rech­nung.

Der Be­trag eines re­gu­lä­ren Ein­zel­fahrt­ti­ckets wird für die zu er­stat­ten­de Fahrt nicht ab­ge­zo­gen, wenn du be­reits einen Tages-​ oder Mo­nats­de­ckel in eezy er­reicht hast. Lege aber bitte einen ent­spre­chen­den Beleg bei.

Wie funk­tio­niert die Er­stat­tung von Ta­xi­kos­ten?

Damit dir die Kos­ten für die Nut­zung eines Taxis er­stat­tet wer­den, musst du eine Ori­gi­nal­quit­tung über die ent­stan­de­nen Kos­ten ein­rei­chen. Auf die­ser Quit­tung müs­sen dein Name, das Datum, die Uhr­zeit und die We­ge­an­ga­be ver­merkt sein. Für den di­gi­ta­len Er­stat­tungs­an­trag wird ein Scan, Screen­shot oder Foto der Quit­tung be­nö­tigt.

Bei meh­re­ren Mit­fah­rer*innen ist die Er­stat­tung ab­hän­gig vom ge­nutz­ten Ti­cket: Nur Per­so­nen, die mit einem Ti­cket ge­mein­sam rei­sen, kön­nen einen ge­mein­sa­men An­trag mit einem ge­mein­sa­men Kos­ten­be­leg ein­rei­chen. Die Namen der Mit­rei­sen­den sind auf dem Er­stat­tungs­for­mu­lar im Feld "Be­mer­kun­gen" an­zu­ge­ben. Per­so­nen, die mit un­ter­schied­li­chen Ti­ckets un­ter­wegs, müs­sen einen ei­ge­nen Er­stat­tungs­an­trag stel­len und eine ei­ge­ne Quit­tung über die an­tei­li­gen Kos­ten ein­rei­chen.

Wie funk­tio­niert die Er­stat­tung der Ta­xi­kos­ten bei meh­re­ren Mit­fah­rer*innen?

Die Er­stat­tung von Ta­xi­kos­ten bei meh­re­ren Mit­fah­rer*innen ist ab­hän­gig vom ge­nutz­ten Ti­cket. 

 

Sind die Per­so­nen mit ei­ge­nen, un­ter­schied­li­chen Ti­ckets un­ter­wegs, so muss jede Per­son einen ei­ge­nen Er­stat­tungs­an­trag stel­len und eine Quit­tung über die an­tei­li­gen Ta­xi­kos­ten ein­rei­chen. Auf der Ta­xi­quit­tung müs­sen Name, das Datum, die Uhr­zeit und die We­ge­an­ga­be ver­merkt sein.

 

Per­so­nen, die mit einem Ti­cket ge­mein­sam rei­sen, kön­nen da­ge­gen einen ge­mein­sa­men An­trag mit einer ge­mein­sa­men Ta­xi­quit­tung ein­rei­chen. Die Namen der Mit­rei­sen­den sind auf dem Er­stat­tungs­for­mu­lar im Feld "Be­mer­kun­gen" an­zu­ge­ben.

Wie funk­tio­niert die Er­stat­tung von Sharing-​Kosten bei meh­re­ren Mit­fah­rer*innen?

Bei meh­re­ren Mit­fah­rer*innen er­folgt die Er­stat­tung von Sharing-​​Kosten ähn­lich wie die Er­stat­tung von Ta­xi­kos­ten. 

 

Per­so­nen, die mit einem Ti­cket ge­mein­sam rei­sen, kön­nen einen ge­mein­sa­men An­trag mit einem ge­mein­sa­men Kos­ten­be­leg ein­rei­chen. Die Namen der Mit­rei­sen­den sind auf dem Er­stat­tungs­for­mu­lar im Feld "Be­mer­kun­gen" an­zu­ge­ben.

 

Per­so­nen, die mit un­ter­schied­li­chen Ti­ckets un­ter­wegs, müs­sen einen ei­ge­nen Er­stat­tungs­an­trag stel­len. Sie brau­chen eine Kopie des Be­legs mit einem Ver­merk über die an­tei­li­gen Kos­ten.

Wer­den auch die Kos­ten für einen pri­va­ten Pkw er­stat­tet?

Nein. Kos­ten für eine pri­va­te Pkw-​​Nutzung kön­nen im Rah­men der Mo­bi­li­täts­ga­ran­tie NRW nicht er­stat­tet wer­den. 

Wer­den auch zu­sätz­li­che Kos­ten im Nah­ver­kehr er­stat­tet?

Ja. Fahr­gäs­te kön­nen im Rah­men der Mo­bi­li­täts­ga­ran­tie NRW auch ein Nah­ver­kehrs­mit­tel au­ßer­halb der ur­sprüng­lich ge­plan­ten Ta­rif­zo­ne bzw. des Gel­tungs­be­reichs ihres Zeit­ti­ckets neh­men. Kos­ten für neu zu lö­sen­de Fahr­schei­ne oder für Zu­satz­ti­ckets wer­den er­stat­tet. Wie Fern­ver­kehrs­ti­ckets müs­sen auch die ge­nutz­ten Nah­ver­kehrs­ti­ckets im Ori­gi­nal dem Er­stat­tungs­an­trag bei­gelegt wer­den. Für den di­gi­ta­len Er­stat­tungs­an­trag wer­den Scans, Screen­shots oder Fotos be­nö­tigt.

Aus­nah­men und Aus­schluss­grün­de

Bei wel­chen Nah­ver­kehrs­un­ter­neh­men kann die Mo­bi­li­täts­ga­ran­tie NRW nicht ge­nutzt wer­den?

Die Mo­bi­li­täts­ga­ran­tie NRW gilt nicht auf den fol­gen­den Li­ni­en: Firma Weserbergland-​​Express, Dort­mund Air­port Shut­tle/Air­port Ex­press, ÖPNV/ÖSPV im Stadt­ge­biet und im Land­kreis Os­na­brück (alle Li­ni­en der Stadt­wer­ke und der Ver­kehrs­ge­mein­schaft Os­na­brück), Li­ni­en in­ner­halb der Eu­re­gio Maas-​​Rhein in Bel­gi­en und den Nie­der­lan­den.

Die Mo­bi­li­täts­ga­ran­tie NRW gilt grund­sätz­lich nicht au­ßer­halb des Gel­tungs­be­reichs von NRW-​Tarif und nordrhein-​​westfälischen Verbund-​​ und Ge­mein­schafts­ta­ri­fe sowie auf Li­ni­en des Fern­ver­kehrs.  

Wel­che Aus­schluss­grün­de gibt es?

Die Mo­bi­li­täts­ga­ran­tie NRW greift nicht bei Ver­spä­tun­gen, die wäh­rend der Fahrt auf­tre­ten. Grund­sätz­li­che Aus­schluss­grün­de sind Streiks, Bom­ben­ent­schär­fun­gen, Bom­ben­dro­hun­gen, Un­wet­ter und Na­tur­ge­wal­ten. In die­sen Fäl­len in­for­mie­ren die Ver­kehrs­un­ter­neh­men, so­weit dies mög­lich ist. Maß­geb­lich bei Un­wet­tern sind War­nun­gen des Deut­schen Wet­ter­diens­tes (ab Stufe 3).

Was ist bei einem ver­pass­ten An­schluss?

Wird durch eine ver­spä­te­te Ab­fahrt oder durch eine wäh­rend der Fahrt auf­tre­ten­de Ver­spä­tung ein An­schluss ver­passt, so greift die Mo­bi­li­täts­ga­ran­tie NRW nicht. Das gilt auch dann, wenn die Zu­brin­ger­li­nie be­reits eine Ab­fahrts­ver­spä­tung von 20 Mi­nu­ten hatte und trotz­dem ge­nutzt wurde. 

Was ist, wenn Bus oder Bahn zu voll waren?

Die Mo­bi­li­täts­ga­ran­tie NRW kommt nur bei Aus­fäl­len und Ab­fahrts­ver­spä­tun­gen ab 20 Mi­nu­ten an der Start­hal­te­stel­le zur An­wen­dung – nicht aber, wenn das Ver­kehrs­mit­tel wegen Über­fül­lung keine wei­te­ren Fahr­gäs­te mehr mit­neh­men kann.

Warum greift die Mo­bi­li­täts­ga­ran­tie NRW nicht bei Sturm und Un­wet­ter?

Eine Er­stat­tung bei Un­re­gel­mä­ßig­kei­ten durch Stür­me und Un­wet­ter ist aus­ge­nom­men. Maß­geb­lich hier­für ist eine of­fi­zi­el­le War­nung des Deut­schen Wet­ter­diens­tes (ab Stufe 3).

Warum gilt die Mo­bi­li­täts­ga­ran­tie NRW nicht auf der ge­sam­ten Rei­se­ket­te?

Die Mo­bi­li­täts­ga­ran­tie NRW fällt nicht unter EU-​​Recht; die daran be­tei­lig­ten Ver­kehrs­un­ter­neh­men geben sie frei­wil­lig. Die Er­stat­tung trägt immer das Ver­kehrs­un­ter­neh­men, das die ver­spä­te­te oder aus­ge­fal­le­ne Bus- oder Bahn­li­nie be­treibt. Damit die Er­stat­tungs­an­trä­ge über­prüf­bar blei­ben, greift die Mo­bi­li­täts­ga­ran­tie nur an der Start-​Haltestelle. Al­ler­dings kön­nen die be­trof­fe­nen Fahr­gäs­te dann mit IC, EC oder ICE bzw. mit dem Taxi oder einem Sharing-​​Angebot di­rekt zu ihrem ei­gent­li­chen Ziel fah­ren. Bei der Nut­zung von Taxi oder Sharing-​​System wer­den die Kos­ten je­doch nur an­tei­lig er­stat­tet, tags­über bis zu 30 Euro pro Per­son und in den Abend-​​ und Nacht­stun­den zwi­schen 20 und 5 Uhr bis zu 60 Euro.

An­de­re The­men

Wer be­ant­wor­tet Fra­gen zur Mo­bi­li­täts­ga­ran­tie NRW?

All­ge­mei­ne Fra­gen zur Mo­bi­li­täts­ga­ran­tie NRW be­ant­wor­ten das Ser­vice­team von mobil.nrw und die Schlaue Num­mer. Fra­gen zu ein­zel­nen Er­stat­tungs­an­trä­gen be­ant­wor­tet das Ver­kehrs­un­ter­neh­men, bei dem die An­trä­ge ein­ge­reicht wur­den, bzw. an das die An­trä­ge bei di­gi­ta­ler Er­fas­sung au­to­ma­ti­siert wei­ter­ge­lei­tet wur­den. 

Gibt es noch an­de­re Ga­ran­tie­leis­tun­gen?

Ei­ni­ge Ver­kehrs­ver­bün­de/-​​gemeinschaften und Ver­kehrs­un­ter­neh­men in NRW bie­ten ei­ge­ne Ga­ran­tie­re­ge­lun­gen an, die teil­wei­se einen hö­he­ren Er­stat­tungs­be­trag vor­se­hen. Er­kun­di­ge dich bei dei­nem lo­ka­len Ver­kehrs­un­ter­neh­men, für wel­che Ti­ckets die lo­ka­len Ga­ran­tien gel­ten. 

Au­ßer­dem kannst du al­ter­na­tiv mög­li­cher­wei­se Leis­tun­gen nach dem Fahr­gast­rech­te­ge­setz in An­spruch neh­men. Die ge­setz­li­chen Fahr­gast­rech­te legen bun­des­weit einen Min­dest­stan­dard fest, gel­ten aber nur im Ei­sen­bahn­ver­kehr.

Bitte be­ach­te: Soll­test du be­reits Ent­schä­di­gun­gen aus den lo­ka­len Ga­ran­tien oder nach den Re­ge­lun­gen des Fahr­gast­rech­te­ge­set­zes in An­spruch ge­nom­men haben, so gel­ten An­sprü­che auf­grund der Mo­bi­li­täts­ga­ran­tie NRW als ab­ge­gol­ten.

 

Wich­tig!

Wenn du dei­nen Er­stat­tungs­an­trag nicht über das di­gi­ta­le For­mu­lar, son­dern lie­ber per Post ab­sen­den möch­test, rei­che den aus­ge­druck­ten An­trag bitte di­rekt beim zu­stän­di­gen Ver­kehrs­un­ter­neh­men ein. Die Post­adres­sen fin­dest du nach­fol­gend.

Adres­sen der Ver­kehrs­un­ter­neh­men

Ar­ri­va

Ar­ri­va Ne­der­land Per­so­nen­ver­vo­er B.V.

Post­bus 626
NL-8440 AP Hee­ren­veen

Zur In­ter­net­sei­te 

DB Regio NRW

DB Regio AG – Re­gi­on NRW
Bahn­hof­stra­ße 1–5
48143 Müns­ter

Zur In­ter­net­sei­te

eu­ro­bahn

eu­ro­bahn GmbH & Co. KG
Uni­on­stra­ße 3
59067 Hamm

Zum Online-​Formuar

Hes­si­sche Lan­des­bahn

Hes­si­sche Lan­des­bahn Stand­ort Sie­gen
Am Bahn­hof 4-12
57072 Sie­gen

Zur In­ter­net­sei­te

Mit­tel­rhein­bahn / Trans Regio

Mit­tel­rhein­bahn / Trans Regio Deut­sche Re­gio­nal­bahn GmbH
Bea­tus­stra­ße  136
56073 Ko­blenz

Zur In­ter­net­sei­te

Na­tio­nal Ex­press

Na­tio­nal Ex­press Rail GmbH
Jo­han­nisstr. 60-64
50668 Köln

Zur In­ter­net­sei­te

Nord­West­Bahn

Nord­West­Bahn
Franz-​Lenz-Straße 5
49084 Os­na­brück

Re­gio­bahn

Re­gio­bahn Fahr­be­triebs­ge­sell­schaft mbH
An der Re­gio­bahn 15
40822 Mett­mann

Zur In­ter­net­sei­te

Rhein­Ruhr­Bahn

Ser­vice­adres­se
Trans­dev Ser­vice GmbH
Pas­sa­ge 3-5
17034 Neu­bran­den­burg

Rur­tal­bahn

Rur­tal­bahn GmbH
Köl­ner Land­stra­ße 271
52351 Düren

Zur In­ter­net­sei­te

Start Deutsch­land

Re­gio­nal­ver­keh­re Start Deutsch­land GmbH
Start Nie­der­sach­sen Mitte
Am Bahn­hof 16
29614 Soltau

Zur In­ter­net­sei­te 

VIAS Rail

VIAS Rail GmbH Re­gi­on West
Köl­ner Land­stra­ße 271
52351 Düren

Zur In­ter­net­sei­te

West­fa­len­Bahn

West­fa­len­Bahn GmbH
Zim­mer­stra­ße 8
33602 Bie­le­feld

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Re­gio­na­le und kom­mu­na­le Ver­kehrs­un­ter­neh­men in den vier Ta­rif­ge­bie­ten

Die Be­trei­ber re­gio­na­ler Li­ni­en­ver­keh­re und die Ver­kehrs­un­ter­neh­men im kom­mu­na­len ÖPNV fin­dest du auf den Web­sites der nordrhein-​westfälischen Ver­kehrs­ver­bün­de und Ta­rif­ge­mein­schaf­ten.
 

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