Trotz Verspätung ans Ziel

Die Mobilitätsgarantie NRW macht's möglich

Auf Busse und Bahnen in Nordrhein-​Westfalen ist Verlass. Sollte es doch einmal zu größeren Verspätungen oder Ausfällen kommen, können Fahrgäste die Mobilitätsgarantie NRW nutzen, die sich auf alle Verbundtarife in NRW und den NRW-​Tarif bezieht.

Achtung!

Ab 1. Januar 2025 werden die Kosten für Fahrdienste, wie z. B. Uber, nicht mehr über die Mobilitätsgarantie NRW erstattet.

Achtung!

Ab 1. Januar 2025 werden die Kosten für Fahrdienste, wie z. B. Uber, nicht mehr über die Mobilitätsgarantie NRW erstattet.

Seit 2009 gelten in Deutschland und Europa einheitliche Fahrgastrechte für den Eisenbahnverkehr. Sie greifen, wenn Züge sich verspäten oder ausfallen, und ermöglichen dir eine Entschädigung des gezahlten Ticketpreises. Die Mobilitätsgarantie NRW hingegen ist eine freiwillige Serviceleistung der NRW-Verkehrsunternehmen. Das bedeutet: Wenn sich Bus oder Bahn um 20 Minuten oder mehr an der Abfahrtshaltestelle verspäten, kannst du alternativ entweder mit einem Fernverkehrszug der DB (IC/EC oder ICE) oder einem Taxi oder einem Sharing-System (Car-, Bike-, E-Tretroller-Sharing, On-Demand-Verkehr) fahren. Die Kosten dafür werden erstattet, beim Fernverkehrszug komplett, beim Taxi und beim Sharing-Angebot tagsüber mbis zu 30 Euro pro Person und in den Abend- und Nachtstunden (20 bis 4.59 Uhr) bis zu 60 Euro. Dabei handelt es sich um eine NRW-weit einheitliche Serviceleistung. Die Mobilitätsgarantie NRW gilt nicht außerhalb Nordrhein-Westfalens.

Die Mobilitätsgarantie auf einen Blick

Die Leistungen der Mobilitätsgarantie NRW

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden, damit die Mobilitätsgarantie greift:

  • Das gewünschte Nahverkehrsmittel fällt aus oder verspätet sich an der Abfahrtshaltestelle um mindestens 20 Minuten.
  • Du hast ein für diese Fahrt gültiges Nahverkehrsticket zum Verbund- oder NRW-​Tarif, (kein Fernverkehrsticket). Auch das Deutschlandticket wird bei Fahrten innerhalb NRWs anerkannt.
  • Die Verspätung tritt nicht während der Fahrt auf und ist nicht durch Streik, Unwetter, Naturgewalten, Bombenentschärfungen oder Bombendrohungen bedingt.

Sind die Voraussetzungen erfüllt, werden folgende Kosten erstattet:

  • Wenn du ein Taxi oder ein Sharing-​Angebot nutzt:
    Zwischen 5 und 19.59 Uhr Uhr gibt es eine Kostenerstattung von bis zu 30 Euro. Zwischen 20 und 4.59 Uhr bekommst du sogar eine Kostenerstattung von bis zu 60 Euro.
  • Wenn du den Fernverkehr nutzt:
    Bei Fernverkehrszügen werden die Zusatzkosten komplett ohne Begrenzung erstattet.
Hier greift die Mobilitätsgarantie NRW

Holger L. möchte Freitagnacht mit seiner Frau um 23 Uhr von Euskirchen nach Köln fahren. Der Zug hat jedoch eine Verspätung von 40 Minuten. Sie nehmen daher für die Heimreise ein Taxi. Beide können jeweils einen Erstattungsantrag mit anteiliger Taxiquittung bei dem Verkehrsunternehmen einreichen und eine Kostenerstattung von bis zu 60 Euro pro Person beantragen.

 

Lisa H. fährt am Samstagsmittag um 12 Uhr von Wuppertal nach Köln. Aufgrund einer betriebsbedingten Störung fällt ihr RE aus. Der nächste käme erst eine Stunde später. Sie erwirbt deshalb ein Fernverkehrsticket und nutzt den ICE für ihre Fahrt. Hinterher kann sie einen Erstattungsantrag an das Verkehrsunternehmen senden.

Hier greift die Mobilitätsgarantie NRW nicht

Nina K. möchte von Soest nach Münster reisen. Ihre Regionalbahn fährt pünktlich los, kommt jedoch aufgrund von Bauarbeiten an der Strecke 10 Minuten verspätet am Umsteigebahnhof in Hamm an, sodass sie den geplanten Anschlusszug nach Münster verpasst. Sie hat keine Erstattungsansprüche und muss auf den nächsten Nahverkehrszug warten.

 

Moritz B. ist auf dem Weg von Essen nach Aachen. Aufgrund eines anhaltenden, schweren Sturms ist ein Baum auf das Gleis gestürzt, weshalb der Zug, den er nehmen wollte, ausfällt. Die Räumarbeiten dauern aufgrund des Wetters mehrere Stunden. Da es sich um einen unwetterbedingten Ausfall handelt, kann Moritz die Mobilitätsgarantie nicht nutzen und muss eine andere Verbindung finden.

 

Emre G. möchte mit der Bahn von Bochum nach Dortmund fahren. Kurz zuvor wird bei Bauarbeiten in Dortmund eine Fliegerbombe aus dem zweiten Weltkrieg gefunden. Da diese entschärft werden muss, werden der Hauptbahnhof und die Schienenwege gesperrt. Emre muss seine Fahrt nun gänzlich neu planen. Denn eine Bombenentschärfung gilt bei der Mobilitätsgarantie NRW als Ausschlussgrund, weil Sperrungen fast immer mehrere Stunden vorher angekündigt werden.

Das Erstattungsverfahren: So funktioniert’s

Wenn du bei Verspätungen oder Ausfällen auf ein anderes Verkehrsmittel umsteigst, musst du für die Nutzung in Vorkasse treten. Dank der Mobilitätsgarantie NRW kannst du dir diese Kosten erstatten lassen – entweder per digitalem Erstattungsantrag oder klassisch auf dem postalischen Weg.

Allgemeine Infos zum Antrag

Den Erstattungsantrag musst du innerhalb von 14 Tagen bei dem Verkehrsunternehmen einreichen, das die jeweilige Bus- oder Bahnlinie betreibt. Lege die benutzten IC-/EC-/ICE-​Tickets oder die Taxiquittung oder den Beleg über das Sharing-​Angebot bei. Auch das Nahverkehrsticket, mit dem du ursprünglich unterwegs warst, muss angehängt werden (digital als Scan oder Bild, in Papierform als Original bzw. Ausdruck).

Schematisches Bild einer Checkliste auf einem Klemmbrett.

Antrag digital stellen

Über das Online-Formular kannst du den Erstattungsantrag jederzeit bequem digital einreichen, auch unterwegs per Smartphone. Ein digitaler Assistent unterstützt dich beim Ausfüllen des Antrags. Der Antrag wird außerdem nach dem Absenden automatisch an das richtige Verkehrsunternehmen geleitet. Deine Belege und Tickets lädst du als Scans, Screenshots oder Fotos hoch.

Antrag per Post schicken

Den Erstattungsantrag als PDF kannst du direkt an deinem PC ausfüllen und ausdrucken. Danach reichst du den Antrag per Post oder persönlich beim entsprechenden Verkehrsunternehmen ein. Belege und Tickets müssen im Original beigelegt werden, bei Zeitfahrausweisen genügt eine Kopie.

Mehr dazu

Im Informationsflyer findest du Details zur Erstattung und nähere Infos, wann du die Mobilitätsgarantie NRW in Anspruch nehmen kannst.

Fragen & Antworten zur Mobilitätsgarantie

Nutzung

Wo gilt die Mobilitätsgarantie NRW?

Im Geltungsbereich der nordrhein-westfälischen Verbund- und Gemeinschaftstarife sowie des NRW-Tarifs.

Für welche Tickets gilt die Mobilitätsgarantie NRW?

Für alle nordrhein-westfälischen Verbundtickets und für die Tickets des NRW-Tarifs. Mit dem Deutschlandticket ist die Inanspruchnahme der Garantie bei ausschließlichen Fahrten im Geltungsbereich der nordrhein-westfälischen Verbund- und Gemeinschaftstarife sowie des NRW-Tarifs möglich.

Kann ich die Mobilitätsgarantie NRW auch in Anspruch nehmen, wenn ich eezy nutze?

Die Mobilitätsgarantie NRW gilt auch für Fahrten mit eezy. Bei der Erstattung wird dann allerdings der Betrag eines regulären Einzelfahrttickets abgezogen. Wenn du dich bereits für die Fahrt eingecheckt hattest, checke dich schnellstmöglich wieder aus. Sollten bereits Kosten entstanden sein, lege den entsprechenden Buchungsbeleg dem Erstattungsantrag bei. Hier erfolgt dann eine Verrechnung.

Für welche Verkehrsmittel gilt die Mobilitätsgarantie NRW?

Für fast alle Busse und Bahnen im NRW-Nahverkehr. Sie gilt nicht auf den folgenden Linien: Firma Weserbergland-Express, Dortmund Airport Shuttle/Airport Express, ÖPNV/ÖSPV im Stadtgebiet und im Landkreis Osnabrück (alle Linien der Stadtwerke und der Verkehrsgemeinschaft Osnabrück), Linien innerhalb der Euregio Maas-Rhein in Belgien und den Niederlanden.

Die Mobilitätsgarantie NRW gilt grundsätzlich nicht auf Linien des Fernverkehrs.  

Wann kann ich die Mobilitätsgarantie NRW nutzen?

Die Mobilitätsgarantie NRW beginnt an der Abfahrtshaltestelle. Sie kann genutzt werden, sobald die Abfahrt einer Nahverkehrslinie durch Verspätung oder Ausfall mindestens 20 Minuten vom Fahrplan abweicht. Der Garantieanspruch beginnt 20 Minuten nach der fahrplanmäßigen Abfahrtszeit.

In welchem Zeitraum kann ich die Mobilitätsgarantie NRW nutzen?

Der Garantieanspruch beginnt 20 Minuten nach der fahrplanmäßigen Abfahrt. Ab dann darfst du entweder auf den Fernverkehr (IC, EC, ICE) umsteigen oder ein Taxi oder ein Sharing-​Angebot (z. B. Leihfahrrad, Leihroller, Leihauto, E-​Scooter, On-Demand-Verkehr) für deine Fahrt nutzen. Der Umstieg muss innerhalb von 60 Minuten erfolgen. Der Anspruch auf die Mobilitätsgarantie NRW entfällt, wenn das verspätete Verkehrsmittel an der Abfahrtshaltestelle trotzdem noch genutzt wurde.

Wie weit kann ich mit der Mobilitätsgarantie NRW fahren?

Die Serviceleistung der Mobilitätsgarantie NRW beginnt an der Abfahrtshaltestelle und gilt bis zum eigentlichen Ziel der geplanten Fahrt im NRW-Nahverkehr. Dies kann auch eine Adresse sein. 

Gilt die Mobilitätsgarantie NRW auch bei einem verpassten Anschluss?

Nein. Wird durch eine verspätete Abfahrt oder durch eine während der Fahrt auftretende Verspätung ein Anschluss verpasst, so greift die Mobilitätsgarantie NRW nicht.

Kann ich die Mobilitätsgarantie NRW auch nutzen, wenn sich mein Zug wegen einer Baustelle verspätet oder ausfällt?

Basis für die Mobilitätsgarantie NRW ist immer der jeweils geltende Fahrplan, bei Baustellen ist dies der über Auskunftsmedien und Aushangfahrpläne kommunizierte Ersatzfahrplan mit Umleitungen und / oder Schienenersatzverkehren. Wenn in diesem Rahmen bestimmte Linien planmäßig später abfahren oder ausfallen, kann die Mobilitätsgarantie NRW nicht genutzt werden.

Kommt es allerdings im Ersatzfahrplan zu Verspätungen ab 20 Minuten, greift die Mobilitätsgarantie NRW wieder.

Kann ich die Mobilitätsgarantie NRW nutzen, wenn meine Linie wegen Personalmangels vorübergehend eingestellt wird?

Basis für die Mobilitätsgarantie NRW ist immer der jeweils geltende Fahrplan. Wird eine Linie wegen Personalmangels vorübergehend eingestellt, ist dies der über Auskunftsmedien kommunizierte Ersatzfahrplan. Bei einer längerfristigen Einstellung einer Linie greift die Mobilitätsgarantie NRW also nicht.

Handelt es sich dagegen nur um einzelne kurzfristige personalbedingte Ausfälle, kann die Mobilitätsgarantie NRW  genutzt werden.

Greift die Mobilitätsgarantie NRW, wenn der Fahrplan reduziert wird?

Bei einem reduzierten Fahrplan – also einer längerfristigen Angebotseinschränkung oder Einstellung einer Linie – greift die Mobilitätsgarantie NRW nicht. Basis für die Mobilitätsgarantie NRW ist immer der jeweils geltende Fahrplan.

Greift die Mobilitätsgarantie NRW auch, wenn der Bus zu voll war und wartende Fahrgäste deshalb nicht mitfahren konnten?

Die Mobilitätsgarantie NRW kommt nur bei Ausfällen und Abfahrtsverspätungen ab 20 Minuten an der Starthaltestelle zur Anwendung – nicht aber, wenn das betreffende Verkehrsmittel wegen Überfüllung keine weiteren Fahrgäste mehr mitnehmen kann.

Gilt die Mobilitätsgarantie NRW auch für Mitfahrer*innen?

Ja. Sie gilt auch für auf einem Ticket unentgeltlich mitreisende Personen.

Dürfen auch Schwerbehinderte mit einer Freifahrtberechtigung für den ÖPNV die Mobilitätsgarantie NRW nutzen?

Die Mobilitätsgarantie NRW gilt selbstverständlich auch für Schwerbehinderte mit eingetragener Fahrtberechtigung im ÖPNV. Es gelten dieselben Bedingungen wie für andere Fahrgäste auch. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Beförderungsbedingungen Nahverkehr NRW.

Muss ich für die Taxifahrt, das Sharing-Angebot oder das Fernverkehrsticket in Vorleistung treten?

Ja. Das heißt: Du bezahlst die Fahrt mit dem Taxi und lässt dir eine Quittung geben. Gleiches gilt für den Kauf eines Fernverkehrstickets, auf dem der Fahrpreis aufgedruckt ist. Wichtig ist, dass du die Originalbelege aufbewahrst und mit dem Erstattungsantrag einreichst. Auf der Taxiquittung müssen zudem dein Name, das Datum, die Uhrzeit und die Wegeangabe vermerkt sein. Für das Sharing-System reiche einen Beleg ein, den du über dein Kundenportal beim jeweiligen Anbieter ausdrucken kannst.

Warum können im Fernverkehr nur IC, EC und ICE der DB, aber nicht die Züge anderer Anbieter genutzt werden?

Die Züge anderer Anbieter im Fernverkehr sind nicht in die Mobilitätsgarantie NRW integriert. Deshalb ist eine Nutzung anderer Fernverkehrszüge als die der Deutschen Bahn, nämlich IC, EC und ICE, im Rahmen der Mobilitätsgarantie NRW nicht möglich.

Ab wann darf ich in den DB-Fernverkehr umsteigen?

Der Garantieanspruch beginnt 20 Minuten nach der fahrplanmäßigen Abfahrt der gewünschten Nahverkehrslinie. Der Umstieg in den DB-Fernverkehr darf nur bei einem Verbindungsausfall etwas früher erfolgen, aber nie vor der fahrplanmäßigen Abfahrt der Nahverkehrslinie.

 

 

Werden auch 1. Klasse-Tickets für den DB-Fernverkehr erstattet?

Die Erstattung von 1. Klasse-Tickets für den Fernverkehr ist nur möglich, wenn das Nahverkehrsticket bereits in der 1. Klasse gültig war. 

Was mache ich, wenn für die nächste IC-/EC-/ICE-Verbindung keine Tickets in der 2. Klasse mehr erhältlich sind?

Die Flexpreis-Tickets der Deutschen Bahn gelten immer für eine Strecke und einen Geltungstag, sie sind aber unabhängig von der bei der Buchung zugrunde liegenden Zugverbindung. Du kannst also ein Flexpreis-Ticket für einen weiteren Folgezug in der 2. Produktklasse buchen und damit trotzdem einsteigen.

Kann ich auch den Fernverkehr und ein Taxi nutzen?

Nein. Die Mobilitätsgarantie NRW ersetzt nur die Kosten für ein alternativ genutztes Verkehrsmittel – also entweder den DB-Fernverkehr oder Taxi oder Sharing-System. 

Erstattung

Wie viel Geld wird erstattet?

Bei Vorlage eines gültigen Nahverkehrsticktes gelten folgende Erstattungsregeln: Tagsüber (5 bis 19.59 Uhr) werden Taxikosten sowie Kosten für ein Sharing-​Angebot bis zu 30 Euro pro Person erstattet, in den Abend-​ und Nachtstunden (20 bis 4.59 Uhr) sogar bis zu einer Höhe von 60 Euro. Bei Fernverkehrszügen werden die entstandenen Kosten ohne Begrenzung übernommen.

Liegt für die geplante Fahrt noch kein gültiges Nahverkehrsticket vor (z.B. bei Fahrten mit dem eTarif eezy.nrw), wird der Betrag eines regulären Einzelfahrttickets von der Erstattungssumme abgezogen.

Bis wann muss ich meine Garantieansprüche geltend machen?

Du musst den Erstattungsantrag innerhalb von 14 Tagen einreichen.

Wo kann ich einen digitalen Erstattungsantrag einreichen?

­Hier findest du das Formular, um deinen Erstattungsantrag online zu stellen. Bitte halte beim Ausfüllen des Antrags Scans, Screenshots oder Fotos deines ursprünglichen Tickets und der Quittung der Ersatzleistung bereit.

Woher weiß ich, ob mein digitaler Erstattungsantrag beim zuständigen Verkehrsunternehmen eingegangen ist?

Nach Absenden des Antrags wird dir ein PDF zum Download angeboten, in dem deine Vorgangsnummer und deine eingegebenen Daten vermerkt sind. Außerdem erhältst du per E-​Mail eine Eingangsbestätigung, in der ebenfalls deine eingegebenen Daten zusammengefasst sind.

Wo bekomme ich einen Erstattungsantrag zum Ausdrucken?

Den Erstattungsantrag als PDF erhältst du auf dieser Seite sowie im Downloadbereich unter “Tickets, Tarife und Mobilität” oder in den Servicecentern der Verkehrsunternehmen in NRW.

Wo reiche ich den ausgedruckten Erstattungsantrag ein?

Den vollständig ausgefüllten Erstattungsantrag und die Begleitbelege reichst du bei dem Verkehrsunternehmen ein, das die jeweilige Bus- oder Bahnlinie betreibt.

Welche Belege muss ich mit dem Erstattungsantrag einreichen?

Bei der Nutzung der Mobilitätsgarantie NRW musst du in Vorleistung treten. Du bezahlst die Fahrt mit dem Taxi und lässt dir eine Quittung geben. Auf der Taxiquittung müssen dein Name, das Datum, die Uhrzeit und die Wegeangabe vermerkt sein. Für das Sharing-​System reiche einen Beleg ein, den du über dein Kundenportal beim jeweiligen Anbieter ausdrucken kannst. Gleiches gilt für den Kauf eines Fernverkehrstickets, auf dem der Fahrpreis aufgedruckt ist. 

Muss ich die Belege aufbewahren?

Beim digitalen Erstattungsantrag ist es wichtig, dass du die Originalbelege 6 Monate aufbewahrst. Das bearbeitende Verkehrsunternehmen kann diese ebenso wie einen Bescheid über dein Nahverkehrsticket nachfordern. Stellst du den Antrag klassisch in Papierform, musst du die Originalquittungen für Taxi, Sharing-System oder Fernverkehr sogar miteinreichen; mache dir hier am besten eine Kopie für deine Unterlagen.  

Welche Haltestelle gebe ich im Erstattungsantrag als Start-Haltestelle an?

Sobald sich die Abfahrt einer Nahverkehrslinie an einer im Fahrplan ausgewiesenen Haltestelle dieser Linie um 20 Minuten oder mehr verspätet, greift dort die Mobilitätsgarantie NRW. Als Start-Haltestelle gilt also nicht die erste Abfahrtshaltestelle der Linie und bei Umstiegsverbindungen auch nicht die erste Einstiegs-Haltestelle des Fahrgastes. Die Start-Haltestelle ist immer die Haltestelle, ab der die Abfahrt der gewünschten Nahverkehrslinie mindestens 20 Minuten vom Fahrplan abweicht und deshalb dort der Umstieg in den Fernverkehr oder ein Taxi oder ein Sharing-System erfolgt. 

Wie kann ich ein genutztes elektronisches Ticket (OnlineTicket bzw. HandyTicket) dem Erstattungsantrag beilegen?

Bei elektronischen Tickets unterscheidet man zwischen Online-​ und HandyTickets. Online-​Tickets können ausgedruckt und dem Erstattungsantrag beigelegt werden. Etwas anders ist das Verfahren bei HandyTickets. Hier können über den persönlichen Ticket-​Account bzw. das persönliche Kundenportal (Sammel-​)Quittungen ausgestellt und ausgedruckt werden. Diese Quittungen werden dann dem Erstattungsantrag zur Mobilitätsgarantie NRW beigelegt. Kunden, die ein Handyticket ohne eine Registrierung (anonymer Gastkauf) genutzt haben, können einen Nachweis der jeweilig genutzten Zahlart (z. B. die Übersicht des Paypal-​Kontos) beilegen. Einige Verkehrsunternehmen erstellen auf Anfrage auch manuelle Quittungen auf Basis der Ticket ID des erworbenen Tickets. Für den digitalen Erstattungsantrag werden Scans, Screenshots oder Fotos der genutzten Tickets benötigt.

Wie funktioniert die Erstattung bei Fahrten mit eezy?

Die Mobilitätsgarantie NRW gilt auch für Fahrten mit eezy. Bei der Erstattung wird dann allerdings der Betrag eines regulären Einzelfahrttickets abgezogen. Wenn du dich bereits für die Fahrt eingecheckt hattest, checke dich schnellstmöglich wieder aus. Sollten bereits Kosten entstanden sein, lege den entsprechenden Buchungsbeleg dem Erstattungsantrag bei. Hier erfolgt dann eine Verrechnung.

Wie funktioniert die Erstattung von Taxikosten?

Damit dir die Kosten für die Nutzung eines Taxis erstattet werden, musst du eine Originalquittung über die entstandenen Kosten einreichen. Auf dieser Quittung müssen dein Name, das Datum, die Uhrzeit und die Wegeangabe vermerkt sein. Für den digitalen Erstattungsantrag wird ein Scan, Screenshot oder Foto der Quittung benötigt.

Bei mehreren Mitfahrer*innen ist die Erstattung abhängig vom genutzten Ticket: Nur Personen, die mit einem Ticket gemeinsam reisen, können einen gemeinsamen Antrag mit einem gemeinsamen Kostenbeleg einreichen. Die Namen der Mitreisenden sind auf dem Erstattungsformular im Feld "Bemerkungen" anzugeben. Personen, die mit unterschiedlichen Tickets unterwegs, müssen einen eigenen Erstattungsantrag stellen und eine eigene Quittung über die anteiligen Kosten einreichen.

Wie funktioniert die Erstattung der Taxikosten bei mehreren Mitfahrer*innen?

Die Erstattung von Taxikosten bei mehreren Mitfahrer*innen ist abhängig vom genutzten Ticket. 

 

Sind die Personen mit eigenen, unterschiedlichen Tickets unterwegs, so muss jede Person einen eigenen Erstattungsantrag stellen und eine Quittung über die anteiligen Taxikosten einreichen. Auf der Taxiquittung müssen Name, das Datum, die Uhrzeit und die Wegeangabe vermerkt sein.

 

Personen, die mit einem Ticket gemeinsam reisen, können dagegen einen gemeinsamen Antrag mit einer gemeinsamen Taxiquittung einreichen. Die Namen der Mitreisenden sind auf dem Erstattungsformular im Feld "Bemerkungen" anzugeben.

Wie funktioniert die Erstattung von Sharing-Kosten bei mehreren Mitfahrer*innen?

Bei mehreren Mitfahrer*innen erfolgt die Erstattung von Sharing-​Kosten ähnlich wie die Erstattung von Taxikosten. 

 

Personen, die mit einem Ticket gemeinsam reisen, können einen gemeinsamen Antrag mit einem gemeinsamen Kostenbeleg einreichen. Die Namen der Mitreisenden sind auf dem Erstattungsformular im Feld "Bemerkungen" anzugeben.

 

Personen, die mit unterschiedlichen Tickets unterwegs, müssen einen eigenen Erstattungsantrag stellen. Sie brauchen eine Kopie des Belegs mit einem Vermerk über die anteiligen Kosten.

Werden auch die Kosten für einen privaten Pkw erstattet?

Nein. Kosten für eine private Pkw-​Nutzung können im Rahmen der Mobilitätsgarantie NRW nicht erstattet werden. 

Werden auch zusätzliche Kosten im Nahverkehr erstattet?

Ja. Fahrgäste können im Rahmen der Mobilitätsgarantie NRW auch ein Nahverkehrsmittel außerhalb der ursprünglich geplanten Tarifzone bzw. des Geltungsbereichs ihres Zeittickets nehmen. Kosten für neu zu lösende Fahrscheine oder für Zusatztickets werden erstattet. Wie Fernverkehrstickets müssen auch die genutzten Nahverkehrstickets im Original dem Erstattungsantrag beigelegt werden. Für den digitalen Erstattungsantrag werden Scans, Screenshots oder Fotos benötigt.

Ausnahmen und Ausschlussgründe

Bei welchen Nahverkehrsunternehmen kann die Mobilitätsgarantie NRW nicht genutzt werden?

Die Mobilitätsgarantie NRW gilt nicht auf den folgenden Linien: Firma Weserbergland-​Express, Dortmund Airport Shuttle/Airport Express, ÖPNV/ÖSPV im Stadtgebiet und im Landkreis Osnabrück (alle Linien der Stadtwerke und der Verkehrsgemeinschaft Osnabrück), Linien innerhalb der Euregio Maas-​Rhein in Belgien und den Niederlanden.

Die Mobilitätsgarantie NRW gilt grundsätzlich nicht außerhalb des Geltungsbereichs von NRW-Tarif und nordrhein-​westfälischen Verbund-​ und Gemeinschaftstarife sowie auf Linien des Fernverkehrs.  

Welche Ausschlussgründe gibt es?

Die Mobilitätsgarantie NRW greift grundsätzlich nicht bei Verspätungen, die während der Fahrt auftreten, sowie bei Streiks, Bombenentschärfungen, Bombendrohungen, Unwettern und Naturgewalten. In diesen Fällen informieren die Verkehrsunternehmen, soweit dies möglich ist. Maßgeblich bei Unwettern sind Warnungen des Deutschen Wetterdienstes (ab Stufe 3).

Was ist bei einem verpassten Anschluss?

Wird durch eine verspätete Abfahrt oder durch eine während der Fahrt auftretende Verspätung ein Anschluss verpasst, so greift die Mobilitätsgarantie NRW nicht. Das gilt auch dann, wenn die Zubringerlinie bereits eine Abfahrtsverspätung von 20 Minuten hatte und trotzdem genutzt wurde. 

Was ist, wenn Bus oder Bahn zu voll waren?

Die Mobilitätsgarantie NRW kommt nur bei Ausfällen und Abfahrtsverspätungen ab 20 Minuten an der Starthaltestelle zur Anwendung – nicht aber, wenn das Verkehrsmittel wegen Überfüllung keine weiteren Fahrgäste mehr mitnehmen kann.

Warum greift die Mobilitätsgarantie NRW nicht bei Sturm und Unwetter?

Eine Erstattung bei Unregelmäßigkeiten durch Stürme und Unwetter ist ausgenommen. Maßgeblich hierfür ist eine offizielle Warnung des Deutschen Wetterdienstes (ab Stufe 3).

Warum gilt die Mobilitätsgarantie NRW nicht auf der gesamten Reisekette?

Die Mobilitätsgarantie NRW fällt nicht unter EU-​Recht; die daran beteiligten Verkehrsunternehmen geben sie freiwillig. Die Erstattung trägt immer das Verkehrsunternehmen, das die verspätete oder ausgefallene Bus- oder Bahnlinie betreibt. Damit die Erstattungsanträge überprüfbar bleiben, greift die Mobilitätsgarantie nur an der Start-Haltestelle. Allerdings können die betroffenen Fahrgäste dann mit IC, EC oder ICE bzw. mit dem Taxi oder einem Sharing-​Angebot direkt zu ihrem eigentlichen Ziel fahren. Bei der Nutzung von Taxi oder Sharing-​System werden die Kosten jedoch nur anteilig erstattet, tagsüber bis zu 30 Euro pro Person und in den Abend-​ und Nachtstunden zwischen 20 und 5 Uhr bis zu 60 Euro.

Andere Themen

Wer beantwortet Fragen zur Mobilitätsgarantie NRW?

Allgemeine Fragen zur Mobilitätsgarantie NRW beantworten das Serviceteam von mobil.nrw und die Schlaue Nummer. Fragen zu einzelnen Erstattungsanträgen beantwortet das Verkehrsunternehmen, bei dem die Anträge eingereicht wurden, bzw. an das die Anträge bei digitaler Erfassung automatisiert weitergeleitet wurden. 

Gibt es noch andere Garantieleistungen?

Einige Verkehrsverbünde/-​gemeinschaften und Verkehrsunternehmen in NRW bieten eigene Garantieregelungen an, die teilweise einen höheren Erstattungsbetrag vorsehen. Erkundige dich bei deinem lokalen Verkehrsunternehmen, für welche Tickets die lokalen Garantien gelten. 

Außerdem kannst du alternativ möglicherweise Leistungen nach dem Fahrgastrechtegesetz in Anspruch nehmen. Die gesetzlichen Fahrgastrechte legen bundesweit einen Mindeststandard fest, gelten aber nur im Eisenbahnverkehr.

Bitte beachte: Solltest du bereits Entschädigungen aus den lokalen Garantien oder nach den Regelungen des Fahrgastrechtegesetzes in Anspruch genommen haben, so gelten Ansprüche aufgrund der Mobilitätsgarantie NRW als abgegolten.

 

Wichtig!

Wenn du deinen Erstattungsantrag nicht über das digitale Formular, sondern lieber per Post absenden möchtest, reiche den ausgedruckten Antrag bitte direkt beim zuständigen Verkehrsunternehmen ein. Die Postadressen findest du nachfolgend.

Adressen der Verkehrsunternehmen

Arriva

Arriva Nederland Personenvervoer B.V.

Postbus 626
NL-8440 AP Heerenveen

Zur Internetseite 

DB Regio NRW

DB Regio AG – Region NRW
Bahnhofstraße 1–5
48143 Münster

Zur Internetseite

eurobahn

eurobahn GmbH & Co. KG
Unionstraße 3
59067 Hamm

Zum Online-Formuar

Hessische Landesbahn

Hessische Landesbahn Standort Siegen
Am Bahnhof 4-12
57072 Siegen

Zur Internetseite

Mittelrheinbahn / Trans Regio

Mittelrheinbahn / Trans Regio Deutsche Regionalbahn GmbH
Beatusstraße  136
56073 Koblenz

Zur Internetseite

National Express

National Express Rail GmbH
Johannisstr. 60-64
50668 Köln

Zur Internetseite

NordWestBahn

NordWestBahn
Franz-Lenz-Straße 5
49084 Osnabrück

Regiobahn

Regiobahn Fahrbetriebsgesellschaft mbH
An der Regiobahn 15
40822 Mettmann

Zur Internetseite

RheinRuhrBahn

Serviceadresse
Transdev Service GmbH
Passage 3-5
17034 Neubrandenburg

Rurtalbahn

Rurtalbahn GmbH
Kölner Landstraße 271
52351 Düren

Zur Internetseite

Start Deutschland

Regionalverkehre Start Deutschland GmbH
Start Niedersachsen Mitte
Am Bahnhof 16
29614 Soltau

Zur Internetseite 

VIAS Rail

VIAS Rail GmbH Region West
Kölner Landstraße 271
52351 Düren

Zur Internetseite

WestfalenBahn

WestfalenBahn GmbH
Zimmerstraße 8
33602 Bielefeld

Zur Internetseite

Regionale und kommunale Verkehrsunternehmen in den vier Tarifgebieten

Die Betreiber regionaler Linienverkehre und die Verkehrsunternehmen im kommunalen ÖPNV findest du auf den Websites der nordrhein-westfälischen Verkehrsverbünde und Tarifgemeinschaften.
 

Teilen