Trotz Verspätung ans Ziel
Die Mobilitätsgarantie NRW macht's möglich
Auf Busse und Bahnen in Nordrhein-Westfalen ist Verlass. Sollte es doch einmal zu größeren Verspätungen oder Ausfällen kommen, können Fahrgäste die Mobilitätsgarantie NRW nutzen, die sich auf alle Verbundtarife in NRW und den NRW-Tarif bezieht.
Seit 2009 gelten in Deutschland und Europa einheitliche Fahrgastrechte für den Eisenbahnverkehr. Sie greifen, wenn Züge sich verspäten oder ausfallen, und ermöglichen dir eine Entschädigung des gezahlten Ticketpreises. Die Mobilitätsgarantie NRW hingegen ist eine freiwillige Serviceleistung der NRW-Verkehrsunternehmen. Das bedeutet: Wenn sich Bus oder Bahn um 20 Minuten oder mehr an der Abfahrtshaltestelle verspäten, kannst du alternativ mit einem Fernverkehrszug der DB (IC/EC oder ICE), einem Taxi, einem taxiähnlichen Fahrdienstleister oder einem Sharing-System (Car-, Bike-, E-Tretroller-Sharing, On-Demand-Verkehr) fahren. Die Kosten dafür werden erstattet, beim Fernverkehrszug komplett, beim Taxi, beim Fahrdienst sowie beim Sharing-Angebot tagsüber bis zu 30 Euro pro Person und in den Abend- und Nachtstunden (20 bis 4.59 Uhr) bis zu 60 Euro. Diese landesweit einheitliche Serviceleistung stellt somit sicher, dass du deine Ziele erreichst.
Die Mobilitätsgarantie auf einen Blick
Die Leistungen der Mobilitätsgarantie NRW
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden, damit die Mobilitätsgarantie greift:
- Das gewünschte Nahverkehrsmittel fällt aus oder verspätet sich an der Abfahrtshaltestelle um mindestens 20 Minuten.
- Du hast ein für diese Fahrt gültiges Nahverkehrsticket zum Verbund- oder NRW-Tarif, (kein Fernverkehrsticket). Auch das Deutschlandticket wird bei Fahrten innerhalb NRWs anerkannt.
- Die Verspätung tritt nicht während der Fahrt auf und ist nicht durch Streik, Unwetter, Naturgewalten, Bombenentschärfungen oder Bombendrohungen bedingt.
Sind die Voraussetzungen erfüllt, werden folgende Kosten erstattet:
- Wenn du ein Taxi, einen Fahrdienst oder ein Sharing-Angebot nutzt:
Zwischen 5 und 19.59 Uhr Uhr gibt es eine Kostenerstattung von bis zu 30 Euro. Zwischen 20 und 4.59 Uhr bekommst du sogar eine Kostenerstattung von bis zu 60 Euro.
- Wenn du den Fernverkehr nutzt:
Bei Fernverkehrszügen werden die Zusatzkosten komplett ohne Begrenzung erstattet.
Hier greift die Mobilitätsgarantie NRW
Holger L. möchte Freitagnacht mit seiner Frau um 23 Uhr von Euskirchen nach Köln fahren. Der Zug hat jedoch eine Verspätung von 40 Minuten. Sie nehmen daher für die Heimreise ein Taxi. Beide können jeweils einen Erstattungsantrag mit anteiliger Taxiquittung bei dem Verkehrsunternehmen einreichen und eine Kostenerstattung von bis zu 60 Euro pro Person beantragen.
Lisa H. fährt Samstagsmittags um 12 Uhr von Wuppertal nach Köln. Aufgrund einer betriebsbedingten Störung fällt ihr RE aus. Der nächste käme erst eine Stunde später. Sie erwirbt deshalb ein Fernverkehrsticket und nutzt daher den ICE für ihre Fahrt. Hinterher kann sie einen Erstattungsantrag an das Verkehrsunternehmen senden.
Hier greift die Mobilitätsgarantie NRW nicht
Nina K. möchte von Soest nach Münster reisen. Ihre Regionalbahn fährt pünktlich los, kommt jedoch aufgrund von Bauarbeiten an der Strecke 10 Minuten verspätet am Umsteigebahnhof in Hamm an, sodass sie den geplanten Anschlusszug nach Münster verpasst. Sie hat keine Erstattungsansprüche und muss auf den nächsten Nahverkehrszug warten.
Moritz B. ist auf dem Weg von Essen nach Aachen. Aufgrund eines anhaltenden, schweren Sturms ist ein Baum auf das Gleis gestürzt, weshalb der Zug, den er nehmen wollte, ausfällt. Die Räumarbeiten dauern aufgrund des Wetters mehrere Stunden. Da es sich um einen unwetterbedingten Ausfall handelt, kann Moritz die Mobilitätsgarantie nicht nutzen und muss eine andere Verbindung finden.
Emre G. möchte mit der Bahn von Bochum nach Dortmund fahren. Kurz zuvor wird bei Bauarbeiten in Dortmund eine Fliegerbombe aus dem zweiten Weltkrieg gefunden. Da diese entschärft werden muss, werden der Hauptbahnhof und die Schienenwege gesperrt. Emre muss seine Fahrt nun gänzlich neu planen. Denn eine Bombenentschärfung gilt bei der Mobilitätsgarantie NRW als Ausschlussgrund, weil Sperrungen fast immer mehrere Stunden vorher angekündigt werden.
Das Erstattungsverfahren: So funktioniert’s
Wenn du bei Verspätungen oder Ausfällen auf ein anderes Verkehrsmittel umsteigst, musst du für die Nutzung in Vorkasse treten. Dank der Mobilitätsgarantie NRW kannst du dir diese Kosten erstatten lassen – entweder per digitalem Erstattungsantrag oder klassisch auf dem postalischen Weg.
Im Informationsflyer findest du Details zur Erstattung und nähere Infos, wann du die Mobilitätsgarantie NRW in Anspruch nehmen kannst.
Fragen & Antworten zur Mobilitätsgarantie
Nutzung
Wo gilt die Mobilitätsgarantie NRW?
Im Geltungsbereich der nordrhein-westfälischen Verbund- und Gemeinschaftstarife sowie des NRW-Tarifs.
Für welche Tickets gilt die Mobilitätsgarantie NRW?
Für alle nordrhein-westfälischen Verbundtickets und für die Tickets des NRW-Tarifs. Mit dem Deutschlandticket ist die Inanspruchnahme der Garantie bei ausschließlichen Fahrten im Geltungsbereich der nordrhein-westfälischen Verbund- und Gemeinschaftstarife sowie des NRW-Tarifs möglich.
Kann ich die Mobilitätsgarantie NRW auch in Anspruch nehmen, wenn ich eezy nutze?
Die Mobilitätsgarantie NRW gilt auch für Fahrten mit eezy. Bei der Erstattung wird dann allerdings der Betrag eines regulären Einzelfahrttickets abgezogen. Wenn du dich bereits für die Fahrt eingecheckt hattest, checke dich schnellstmöglich wieder aus. Sollten bereits Kosten entstanden sein, lege den entsprechenden Buchungsbeleg dem Erstattungsantrag bei. Hier erfolgt dann eine Verrechnung.
Für welche Verkehrsmittel gilt die Mobilitätsgarantie NRW?
Für fast alle Busse und Bahnen im NRW-Nahverkehr. Sie gilt nicht auf den folgenden Linien: Firma Weserbergland-Express, Dortmund Airport Shuttle/Airport Express, ÖPNV/ÖSPV im Stadtgebiet und im Landkreis Osnabrück (alle Linien der Stadtwerke und der Verkehrsgemeinschaft Osnabrück), Linien innerhalb der Euregio Maas-Rhein in Belgien und den Niederlanden.
Die Mobilitätsgarantie NRW gilt grundsätzlich nicht auf Linien des Fernverkehrs.
Wann kann ich die Mobilitätsgarantie NRW nutzen?
Die Mobilitätsgarantie NRW beginnt an der Abfahrtshaltestelle. Sie kann genutzt werden, sobald die Abfahrt einer Nahverkehrslinie mindestens 20 Minuten vom Fahrplan abweicht, z. B. durch Verspätung oder Ausfall.
In welchem Zeitraum kann ich die Mobilitätsgarantie NRW nutzen?
Ab 20 Minuten nach der fahrplanmäßigen Abfahrt hast du 60 Minuten Zeit, auf den Fernverkehr (IC, EC, ICE) umzusteigen bzw. ein Taxi, einen Fahrdienst oder ein Sharing-Angebot (z. B. Leihfahrrad, Leihroller, Leihauto, E-Scooter) für deine Fahrt zu nutzen. Der Anspruch auf die Mobilitätsgarantie NRW entfällt, wenn das verspätete Verkehrsmittel an der Abfahrtshaltestelle trotzdem noch genutzt wurde.
Wie weit kann ich mit der Mobilitätsgarantie NRW fahren?
Die Serviceleistung der Mobilitätsgarantie NRW beginnt an der Abfahrtshaltestelle und gilt bis zum eigentlichen Ziel der geplanten Fahrt im NRW-Nahverkehr. Dies kann auch eine Adresse sein.
Gilt die Mobilitätsgarantie NRW auch bei einem verpassten Anschluss?
Nein. Wird durch eine verspätete Abfahrt oder durch eine während der Fahrt auftretende Verspätung ein Anschluss verpasst, so greift die Mobilitätsgarantie NRW nicht.
Kann ich die Mobilitätsgarantie NRW auch nutzen, wenn sich mein Zug wegen einer Baustelle verspätet oder ausfällt?
Basis für die Mobilitätsgarantie NRW ist immer der jeweils geltende Fahrplan, bei Baustellen ist dies der über Auskunftsmedien und Aushangfahrpläne kommunizierte Ersatzfahrplan mit Umleitungen und / oder Schienenersatzverkehren. Wenn in diesem Rahmen bestimmte Linien planmäßig später abfahren oder ausfallen, kann die Mobilitätsgarantie NRW nicht genutzt werden.
Kommt es allerdings im Ersatzfahrplan zu Verspätungen ab 20 Minuten, greift die Mobilitätsgarantie NRW wieder.
Kann ich die Mobilitätsgarantie NRW nutzen, wenn meine Linie wegen Personalmangels vorübergehend eingestellt wird?
Basis für die Mobilitätsgarantie NRW ist immer der jeweils geltende Fahrplan. Wird eine Linie wegen Personalmangels vorübergehend eingestellt, ist dies der über Auskunftsmedien kommunizierte Ersatzfahrplan. Bei einer längerfristigen Einstellung einer Linie greift die Mobilitätsgarantie NRW also nicht.
Handelt es sich dagegen nur um einzelne kurzfristige personalbedingte Ausfälle, kann die Mobilitätsgarantie NRW genutzt werden.
Greift die Mobilitätsgarantie NRW, wenn der Fahrplan reduziert wird?
Bei einem reduzierten Fahrplan – also einer längerfristigen Angebotseinschränkung oder Einstellung einer Linie – greift die Mobilitätsgarantie NRW nicht. Basis für die Mobilitätsgarantie NRW ist immer der jeweils geltende Fahrplan.
Greift die Mobilitätsgarantie NRW auch, wenn der Bus zu voll war und wartende Fahrgäste deshalb nicht mitfahren konnten?
Die Mobilitätsgarantie NRW kommt nur bei Ausfällen und Abfahrtsverspätungen ab 20 Minuten an der Starthaltestelle zur Anwendung – nicht aber, wenn das betreffende Verkehrsmittel wegen Überfüllung keine weiteren Fahrgäste mehr mitnehmen kann.
Gilt die Mobilitätsgarantie NRW auch für Mitfahrer*innen?
Ja. Sie gilt auch für auf einem Ticket unentgeltlich mitreisende Personen.
Dürfen auch Schwerbehinderte mit einer Freifahrtberechtigung für den ÖPNV die Mobilitätsgarantie NRW nutzen?
Die Mobilitätsgarantie NRW gilt selbstverständlich auch für Schwerbehinderte mit eingetragener Fahrtberechtigung im ÖPNV. Es gelten dieselben Bedingungen wie für andere Fahrgäste auch. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Beförderungsbedingungen Nahverkehr NRW.
Muss ich für die Taxifahrt, den Fahrdienst, das Sharing-Angebot oder das Fernverkehrsticket in Vorleistung treten?
Ja. Das heißt: Du bezahlst die Fahrt mit dem Taxi oder dem taxiähnlichen Fahrdienstleister und lässt dir eine Quittung geben. Gleiches gilt für den Kauf eines Fernverkehrstickets, auf dem der Fahrpreis aufgedruckt ist. Wichtig ist, dass du die Originalbelege aufbewahrst und mit dem Erstattungsantrag einreichst. Auf der Taxi- oder Fahrdienstquittung müssen zudem dein Name, das Datum, die Uhrzeit und die Wegeangabe vermerkt sein. Für das Sharing-System reiche einen Beleg ein, den du über dein Kundenportal beim jeweiligen Anbieter ausdrucken kannst.
Warum können im Fernverkehr nur IC, EC und ICE, aber nicht die Züge anderer Anbieter genutzt werden?
Die Züge anderer Anbieter im Fernverkehr sind nicht in die Mobilitätsgarantie NRW integriert. Deshalb ist eine Nutzung anderer Fernverkehrszüge als die der Deutschen Bahn, nämlich IC, EC und ICE, im Rahmen der Mobilitätsgarantie NRW nicht möglich.
Erstattung
Wie viel Geld wird erstattet?
Bei Vorlage eines gültigen Nahverkehrsticktes gelten folgende Erstattungsregeln: Tagsüber (5 bis 19.59 Uhr) werden Taxikosten sowie Kosten für ein Sharing-Angebot bis zu 30 Euro pro Person erstattet, in den Abend- und Nachtstunden (20 bis 4.59 Uhr) sogar bis zu einer Höhe von 60 Euro. Bei Fernverkehrszügen werden die entstandenen Kosten ohne Begrenzung übernommen.
Liegt für die geplante Fahrt noch kein gültiges Nahverkehrsticket vor (z.B. bei Fahrten mit dem eTarif eezy.nrw), wird der Betrag eines regulären Einzelfahrttickets von der Erstattungssumme abgezogen.
Bis wann muss ich meine Garantieansprüche geltend machen?
Du musst den Erstattungsantrag innerhalb von 14 Tagen einreichen.
Wo kann ich einen digitalen Erstattungsantrag einreichen?
Hier findest du das Formular, um deinen Erstattungsantrag online zu stellen. Bitte halte beim Ausfüllen des Antrags Scans, Screenshots oder Fotos deines ursprünglichen Tickets und der Quittung der Ersatzleistung bereit.
Woher weiß ich, ob mein digitaler Erstattungsantrag beim zuständigen Verkehrsunternehmen eingegangen ist?
Nach Absenden des Antrags erhältst du per E-Mail eine Eingangsbestätigung, in der deine eingegebenen Daten zusammengefasst sind.
Wo bekomme ich einen Erstattungsantrag zum Ausdrucken?
Den Erstattungsantrag als PDF erhältst du im Downloadbereich oder in den Servicecentern der Verkehrsunternehmen in NRW.
Wo reiche ich den ausgedruckten Erstattungsantrag ein?
Den vollständig ausgefüllten Erstattungsantrag und die Begleitbelege reichst du bei dem Verkehrsunternehmen ein, das die jeweilige Bus- oder Bahnlinie betreibt.
Welche Haltestelle gebe ich im Erstattungsantrag als Abfahrtshaltestelle an?
Sobald sich die Abfahrt einer Nahverkehrslinie an einer im Fahrplan ausgewiesenen Haltestelle dieser Linie um 20 Minuten oder mehr verspätet, greift dort die Mobilitätsgarantie NRW. Als Abfahrtshaltestelle gilt also nicht die Starthaltestelle der Linie und (bei Umstiegsverbindungen) auch nicht die Starthaltestelle des Kunden / der Kundin. Abfahrtshaltestelle ist immer die Haltestelle, an welcher der Kunde / die Kundin ein- oder zusteigen will, die jeweilige Bus- oder Bahnlinie aber verspätet abfährt oder ausfällt.
Wie kann ich ein genutztes elektronisches Ticket (OnlineTicket bzw. HandyTicket) dem Erstattungsantrag beilegen?
Bei elektronischen Tickets unterscheidet man zwischen Online- und HandyTickets. Online-Tickets können ausgedruckt und dem Erstattungsantrag beigelegt werden. Etwas anders ist das Verfahren bei HandyTickets. Hier können über den persönlichen Ticket-Account bzw. das persönliche Kundenportal (Sammel-)Quittungen ausgestellt und ausgedruckt werden. Diese Quittungen werden dann dem Erstattungsantrag zur Mobilitätsgarantie NRW beigelegt. Kunden, die ein Handyticket ohne eine Registrierung (anonymer Gastkauf) genutzt haben, können einen Nachweis des jeweilig genutzten Zahlart (z. B. die Übersicht des Paypal-Kontos) beilegen. Einige Verkehrsunternehmen erstellen auf Anfrage auch manuelle Quittungen auf Basis der Ticket ID des erworbenen Tickets. Für den digitalen Erstattungsantrag werden Scans, Screenshots oder Fotos der genutzten Tickets benötigt.
Wie funktioniert die Erstattung bei Fahrten mit eezy?
Die Mobilitätsgarantie NRW gilt auch für Fahrten mit eezy. Bei der Erstattung wird dann allerdings der Betrag eines regulären Einzelfahrttickets abgezogen. Wenn du dich bereits für die Fahrt eingecheckt hattest, checke dich schnellstmöglich wieder aus. Sollten bereits Kosten entstanden sein, lege den entsprechenden Buchungsbeleg dem Erstattungsantrag bei. Hier erfolgt dann eine Verrechnung.
Wie reiche ich den Beleg über ein Sharing-Angebot ein?
Über deinen Kunden-Account beim jeweiligen Sharinganbieter kannst du den Buchungsbeleg in der Regel ausdrucken und dann als Nachweis dem Erstattungsantrag zur Mobilitätsgarantie NRW beilegen. Für den digitalen Erstattungsantrag wird ein Scan, Screenshot oder Foto des Belegs benötigt.
Wie funktioniert die Erstattung der Taxikosten bei mehreren Mitfahrer*innen?
Die Erstattung von Taxikosten bei mehreren Mitfahrer*innen ist abhängig vom genutzten Ticket.
Sind die Personen mit eigenen, unterschiedlichen Tickets unterwegs, so muss jede Person einen eigenen Erstattungsantrag stellen und eine Quittung über die anteiligen Taxikosten einreichen. Auf der Taxiquittung müssen Name, das Datum, die Uhrzeit und die Wegeangabe vermerkt sein.
Personen, die mit einem Ticket gemeinsam reisen, können dagegen einen gemeinsamen Antrag mit einer gemeinsamen Taxiquittung einreichen. Die Namen der Mitreisenden sind auf dem Erstattungsformular im Feld "Bemerkungen" anzugeben.
Wie funktioniert die Erstattung von Sharing-Kosten bei mehreren Mitfahrer*innen?
Bei mehreren Mitfahrer*innen erfolgt die Erstattung von Sharing-Kosten ähnlich wie die Erstattung von Taxikosten.
Personen, die mit einem Ticket gemeinsam reisen, können einen gemeinsamen Antrag mit einem gemeinsamen Kostenbeleg einreichen. Die Namen der Mitreisenden sind auf dem Erstattungsformular im Feld "Bemerkungen" anzugeben.
Personen, die mit unterschiedlichen Tickets unterwegs, müssen einen eigenen Erstattungsantrag stellen. Sie brauchen eine Kopie des Belegs mit einem Vermerk über die anteiligen Kosten.
Wie funktioniert die Erstattung der Kosten für einen taxiähnlichen Fahrdienstleister?
Die Erstattung von Kosten für einen taxiähnlichen Fahrdienstleister erfolgt genauso wie die Erstattung von Taxikosten. Kunden*innen müssen mit ihrem Erstattungsantrag eine Originalquittung über die entstandenen Kosten einreichen. Auf dieser Quittung müssen Name, das Datum, die Uhrzeit und die Wegeangabe vermerkt sein.
Bei mehreren Mitfahrer*innen ist die Erstattung abhängig vom genutzten Ticket: Personen, die mit einem Ticket gemeinsam reisen, können einen gemeinsamen Antrag mit einem gemeinsamen Kostenbeleg einreichen. Die Namen der Mitreisenden sind auf dem Erstattungsformular im Feld "Bemerkungen" anzugeben. Personen, die mit unterschiedlichen Tickets unterwegs, müssen einen eigenen Erstattungsantrag stellen. Sie brauchen eine Kopie der Quittung mit einem Vermerk über die anteiligen Kosten.
Werden auch die Kosten für einen privaten Pkw erstattet?
Nein. Kosten für eine private Pkw-Nutzung können im Rahmen der Mobilitätsgarantie NRW nicht erstattet werden. Vollständig erstattet werden die Kosten für die Nutzung von IC, EC oder ICE sowie anteilig die Kosten für ein Taxi oder für ein Sharing-Angebot (tagsüber bis zu 30 Euro pro Person und in den Abend- und Nachtstunden zwischen 20 und 4.59 Uhr bis zu 60 Euro).
Werden auch zusätzliche Kosten im Nahverkehr erstattet?
Ja. Fahrgäste können im Rahmen der Mobilitätsgarantie NRW auch ein Nahverkehrsmittel außerhalb der ursprünglich geplanten Tarifzone bzw. des Geltungsbereichs ihres Zeittickets nehmen. Kosten für neu zu lösende Fahrscheine oder für Zusatztickets werden erstattet. Wie Fernverkehrstickets müssen auch die genutzten Nahverkehrstickets im Original dem Erstattungsantrag beigelegt werden. Für den digitalen Erstattungsantrag werden Scans, Screenshots oder Fotos benötigt.
Ausnahmen und Ausschlussgründe
Bei welchen Nahverkehrsunternehmen kann die Mobilitätsgarantie NRW nicht genutzt werden?
Im ÖPNV/ÖSPV im Stadtgebiet und im Landkreis Osnabrück sowie alle überregionalen Linien der Stadtwerke und der Verkehrsgemeinschaft Osnabrück.
Bei Fahrten, die nicht im Geltungsbereich der nordrhein-westfälischen Verbund- und Gemeinschaftstarife sowie des NRW-Tarifs liegen, kann die Mobilitätsgarantie NRW grundsätzlich nicht genutzt werden. Darunter fallen auch Fahrten mit dem euregioticket in der Euregio Maas-Rhein in Belgien oder in den Niederlanden.
Welche Ausschlussgründe gibt es?
Die Mobilitätsgarantie NRW greift grundsätzlich nicht bei Verspätungen, die während der Fahrt auftreten, sowie bei Streiks, Bombenentschärfungen, Bombendrohungen, Unwettern und Naturgewalten. In diesen Fällen informieren die Verkehrsunternehmen, soweit dies möglich ist. Maßgeblich bei Unwettern sind Warnungen des Deutschen Wetterdienstes (ab Stufe 3).
Was ist bei einem verpassten Anschluss?
Wird durch eine verspätete Abfahrt oder durch eine während der Fahrt auftretende Verspätung ein Anschluss verpasst, so greift die Mobilitätsgarantie NRW nicht.
Warum greift die Mobilitätsgarantie NRW nicht bei Sturm und Unwetter?
Die Mobilitätsgarantie NRW fällt nicht unter EU-Recht; die daran beteiligten Verkehrsunternehmen geben sie freiwillig. Eine Erstattung bei Unregelmäßigkeiten durch Stürme und Unwetter ist deshalb ausgenommen. Maßgeblich hierfür ist eine offizielle Warnung des Deutschen Wetterdienstes (ab Stufe 3).
Warum gilt die Mobilitätsgarantie NRW nicht auf der gesamten Reisekette?
Die Mobilitätsgarantie NRW fällt nicht unter EU-Recht; die daran beteiligten Verkehrsunternehmen geben sie freiwillig. Die Erstattung trägt immer das Verkehrsunternehmen, das die verspätete oder ausgefallene Bus- oder Bahnlinie betreibt. Damit die Erstattungsanträge überprüfbar bleiben, greift die Mobilitätsgarantie nur an der Starthaltestelle. Allerdings können die betroffenen Fahrgäste dann mit IC, EC oder ICE bzw. mit dem Taxi oder einem Sharing-Angebot direkt zu ihrem eigentlichen Ziel fahren. Bei der Nutzung von Taxi oder Sharing-System werden die Kosten jedoch nur anteilig erstattet, tagsüber bis zu 30 Euro pro Person und in den Abend- und Nachtstunden zwischen 20 und 5 Uhr bis zu 60 Euro.
Andere Themen
Was ist eine taxiähnliche Fahrdienstleistung?
Eine taxiähnliche Fahrdienstleistung muss von professionellen und lizensierten Anbietern durchgeführt werden.
Wer beantwortet Fragen zur Mobilitätsgarantie NRW?
Allgemeine Fragen zur Mobilitätsgarantie NRW beantworten das Serviceteam von mobil.nrw und die Schlaue Nummer. Fragen zu einzelnen Erstattungsanträgen beantwortet das Verkehrsunternehmen, bei dem die Anträge eingereicht wurden, bzw. an das die Anträge bei digitaler Erfassung automatisiert weitergeleitet wurden.
Gibt es noch andere Garantieleistungen?
Einige Verkehrsverbünde/-gemeinschaften und Verkehrsunternehmen in NRW bieten eigene Garantieregelungen an, die teilweise einen höheren Erstattungsbetrag vorsehen. Erkundige dich bei deinem lokalen Verkehrsunternehmen, für welche Tickets die lokalen Garantien gelten. Außerdem kannst du alternativ möglicherweise Leistungen nach dem Fahrgastrechtegesetz in Anspruch nehmen. Die gesetzlichen Fahrgastrechte legen bundesweit einen Mindeststandard fest, gelten aber nur im Eisenbahnverkehr.
Bitte beachte: Solltest du bereits Entschädigungen aus den lokalen Garantien oder nach den Regelungen des Fahrgastrechtegesetzes in Anspruch genommen haben, so gelten Ansprüche aufgrund der Mobilitätsgarantie NRW als abgegolten.
Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR)
Die VRR-Mobilitätsgarantie sieht höhere Erstattungsbeiträge für Kund*innen mit BärenTicket oder Ticket2000 vor, nämlich bis zu 60 Euro rund um die Uhr. Darüber hinaus bieten einige Verkehrsunternehmen im VRR ihren Kund*innen ein zusätzliches, freiwilliges Pünktlichkeitsversprechen. Danach erstatten die teilnehmenden Verkehrsunternehmen Kund*innen mit VRR-Tickets schon bei Verspätungen ab 10 Minuten den Preis eines VRR-EinzelTickets der Preisstufe A.
Weitere Infos unter: www.vrr.de/de/service/hilfe-kontakt
Wenn du deinen Erstattungsantrag nicht über das digitale Formular, sondern lieber per Post absenden möchtest, reiche den ausgedruckten Antrag bitte direkt beim zuständigen Verkehrsunternehmen ein. Die Postadressen findest du nachfolgend.
Adressen der Verkehrsunternehmen
Arriva
DB Regio NRW
DB Regio AG – Region NRW
Bahnhofstraße 1–5
48143 Münster
Zur Internetseite
eurobahn
eurobahn GmbH & Co. KG
Unionstraße 3
59067 Hamm
Zum Online-Formuar
Hessische Landesbahn
Hessische Landesbahn Standort Siegen
Am Bahnhof 4-12
57072 Siegen
Zur Internetseite
Mittelrheinbahn / Trans Regio
Mittelrheinbahn / Trans Regio Deutsche Regionalbahn GmbH
Beatusstraße 136
56073 Koblenz
Zur Internetseite
National Express
National Express Rail GmbH
Johannisstr. 60-64
50668 Köln
Zur Internetseite
NordWestBahn
NordWestBahn
Franz-Lenz-Straße 5
49084 Osnabrück
- Weser-Ems-Netz: zum Online-Formular
- Ostwestfalen-Lippe: zum Online-Formular
- Region Regio-S-Bahn: zum Online-Formular
Regiobahn
Regiobahn Fahrbetriebsgesellschaft mbH
An der Regiobahn 15
40822 Mettmann
Zur Internetseite
RheinRuhrBahn
Serviceadresse
Transdev Service GmbH
Passage 3-5
17034 Neubrandenburg
- Emscher-Münsterland- und Niers-Rhein-Emscher-Netz: zum Online-Formular
Rurtalbahn
Rurtalbahn GmbH
Kölner Landstraße 271
52351 Düren
Zur Internetseite
Start Deutschland
Regionalverkehre Start Deutschland GmbH
Start Niedersachsen Mitte
Am Bahnhof 16
29614 Soltau
VIAS Rail
VIAS Rail GmbH Region West
Kölner Landstraße 271
52351 Düren
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WestfalenBahn
WestfalenBahn GmbH
Zimmerstraße 8
33602 Bielefeld
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Regionale und kommunale Verkehrsunternehmen in den vier Tarifgebieten
Die Betreiber regionaler Linienverkehre und die Verkehrsunternehmen im kommunalen ÖPNV findest du auf den Websites der nordrhein-westfälischen Verkehrsverbünde und Tarifgemeinschaften.